Darf ein Vermieter einfach so den Zahlungstermin verlegen?
Im Mietvertrag ist der 15. als Zahlungstermin festgeschrieben. Jetzt hätter Herr Vermieter gern die Miete schon am 1. überwiesen.
2009-02-13T00:04:46Z
@ Jens und andere: Finanziell wäre es schon möglich, am Monatsersten zu zahlen. Aus verschiedenen Gründen geht es hier aber ums Prinzip. Ich führe das mal nicht weiter aus, sonst rede ich mich nur in Rage.
Anonym2009-02-13T11:24:51Z
Beste Antwort
So wirklich gut kann das Verhältnis zwischen euch nicht sein- so verstehe ich deinen Nachtrag. Da würde ich dann ggf. über einen Umzug nachdenken.
Ist die Wohnung allerdings so, dass du weiterhin dort wohnen möchtest, dann solltet ihr miteinander reden. Übrigens: im Regelfall wird die Miete immer im Voraus bezahlt.
Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass du vorschlägst, dieses ab dem Jahr 2010 (als Beispiel) so zu händeln. Und dann abwarten, wie er darauf reagiert.
Es ist bereits (fast) alles gesagt und das völlig korrekt.
Der schriftliche Mietvertrag gilt und Bestimmungen eines gegenseitigen Vertrages können nicht einseitig verändert werden.
Eine Zustimmung zu einem veränderten Zahlungstermin könnte ggfs. unter Vorbehalt erfolgen. Also mit der Einschränkung, dass Du Dich freiwillig bereit findest, am 01. zu zahlen aber ohne rechtlich bindenden Wirkung (das gibt Dir mehr Freiheit)
Aufgrund langjähriger Erfahrung würde ich auch fragen, wie der Vermieter sein Begehren begründet. Zu oft habe ich erleben müssen, dass ein Vertragspartner um einen kleinen Finger bat ... und dann um immer mehr, bis er mind. die ganze Hand hatte. Also kann eine zu schnelle Einwilligung spätere Probleme nach sich ziehen.
Ein Vertrag hat immer auch eine psycholog. Komponente. Und wenn ein Vertragspartner meint (und auch noch be- stätigt wird), es kann gemacht werden, was er will, unabhängig davon was im Vertrag steht, macht man diesen unfairen Vertragspartner unnötig stark.
Wenn der 15. in Deinem Mietvertrag fest verankert ist, dann kann man sich da auch dran halten, schlieÃlich wurde es ja auch schriftlich festgelegt. Dann müsste eine schriftliche Veränderung erfolgen und die muss man ja dann auch nicht annehmen.
Ich kenne Deinen Mietvertrag nicht, aber in den meisten Verträgen ist vorgedruckt, dass die Miete am 3 Werktag eines Monats zu zahlen sei. Wenn Du am 15 eingezogen bist, zahlst Du dann nur einen halben Monat Es es aber wirklich so in Deinem Vetrag seht, hat der Vermieter keine Chance.