Darf ein Vermieter einfach so den Zahlungstermin verlegen?

Im Mietvertrag ist der 15. als Zahlungstermin festgeschrieben. Jetzt hätter Herr Vermieter gern die Miete schon am 1. überwiesen.

2009-02-13T00:04:46Z

@ Jens und andere: Finanziell wäre es schon möglich, am Monatsersten zu zahlen. Aus verschiedenen Gründen geht es hier aber ums Prinzip. Ich führe das mal nicht weiter aus, sonst rede ich mich nur in Rage.

Anonym2009-02-13T11:24:51Z

Beste Antwort

So wirklich gut kann das Verhältnis zwischen euch nicht sein- so verstehe ich deinen Nachtrag.
Da würde ich dann ggf. über einen Umzug nachdenken.

Ist die Wohnung allerdings so, dass du weiterhin dort wohnen möchtest, dann solltet ihr miteinander reden.
Übrigens: im Regelfall wird die Miete immer im Voraus bezahlt.

Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass du vorschlägst, dieses ab dem Jahr 2010 (als Beispiel) so zu händeln. Und dann abwarten, wie er darauf reagiert.

Anonym2009-02-15T09:28:03Z

Ein Änderungskündigung auch einzelner Passagen bedarf der Schriftform und der ZUSTIMMUNG beider Seiten.

willou2009-02-13T09:39:23Z

Es ist bereits (fast) alles gesagt und das völlig korrekt.

Der schriftliche Mietvertrag gilt und Bestimmungen
eines gegenseitigen Vertrages können nicht einseitig
verändert werden.

Eine Zustimmung zu einem veränderten Zahlungstermin
könnte ggfs. unter Vorbehalt erfolgen. Also mit der
Einschränkung, dass Du Dich freiwillig bereit findest,
am 01. zu zahlen aber ohne rechtlich bindenden
Wirkung (das gibt Dir mehr Freiheit)

Aufgrund langjähriger Erfahrung würde ich auch fragen,
wie der Vermieter sein Begehren begründet. Zu oft
habe ich erleben müssen, dass ein Vertragspartner
um einen kleinen Finger bat ... und dann um immer
mehr, bis er mind. die ganze Hand hatte. Also kann
eine zu schnelle Einwilligung spätere Probleme nach
sich ziehen.

Ein Vertrag hat immer auch eine psycholog. Komponente.
Und wenn ein Vertragspartner meint (und auch noch be-
stätigt wird), es kann gemacht werden, was er will,
unabhängig davon was im Vertrag steht, macht man
diesen unfairen Vertragspartner unnötig stark.

Also Vorsicht !!

Zimmerlinde2009-02-13T08:43:46Z

Wenn der 15. in Deinem Mietvertrag fest verankert ist, dann kann man sich da auch dran halten, schließlich wurde es ja auch schriftlich festgelegt. Dann müsste eine schriftliche Veränderung erfolgen und die muss man ja dann auch nicht annehmen.

Sprendlinger2009-02-13T08:21:30Z

Ich kenne Deinen Mietvertrag nicht, aber in den meisten Verträgen ist vorgedruckt, dass die Miete am 3 Werktag eines Monats zu zahlen sei. Wenn Du am 15 eingezogen bist, zahlst Du dann nur einen halben Monat
Es es aber wirklich so in Deinem Vetrag seht, hat der Vermieter keine Chance.

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