Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Darf ein Vermieter einfach so den Zahlungstermin verlegen?

Im Mietvertrag ist der 15. als Zahlungstermin festgeschrieben. Jetzt hätter Herr Vermieter gern die Miete schon am 1. überwiesen.

Update:

@ Jens und andere: Finanziell wäre es schon möglich, am Monatsersten zu zahlen. Aus verschiedenen Gründen geht es hier aber ums Prinzip. Ich führe das mal nicht weiter aus, sonst rede ich mich nur in Rage.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So wirklich gut kann das Verhältnis zwischen euch nicht sein- so verstehe ich deinen Nachtrag.

    Da würde ich dann ggf. über einen Umzug nachdenken.

    Ist die Wohnung allerdings so, dass du weiterhin dort wohnen möchtest, dann solltet ihr miteinander reden.

    Übrigens: im Regelfall wird die Miete immer im Voraus bezahlt.

    Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass du vorschlägst, dieses ab dem Jahr 2010 (als Beispiel) so zu händeln. Und dann abwarten, wie er darauf reagiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ihr habt einen rechtsgültigen vertrag geschlossen

    eine änderung bedarf euer beider zustimmung. also mach dir keine sorgen, es trübt höchstens euer verhältnis, wenn du ablehnst.

  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist bereits (fast) alles gesagt und das völlig korrekt.

    Der schriftliche Mietvertrag gilt und Bestimmungen

    eines gegenseitigen Vertrages können nicht einseitig

    verändert werden.

    Eine Zustimmung zu einem veränderten Zahlungstermin

    könnte ggfs. unter Vorbehalt erfolgen. Also mit der

    Einschränkung, dass Du Dich freiwillig bereit findest,

    am 01. zu zahlen aber ohne rechtlich bindenden

    Wirkung (das gibt Dir mehr Freiheit)

    Aufgrund langjähriger Erfahrung würde ich auch fragen,

    wie der Vermieter sein Begehren begründet. Zu oft

    habe ich erleben müssen, dass ein Vertragspartner

    um einen kleinen Finger bat ... und dann um immer

    mehr, bis er mind. die ganze Hand hatte. Also kann

    eine zu schnelle Einwilligung spätere Probleme nach

    sich ziehen.

    Ein Vertrag hat immer auch eine psycholog. Komponente.

    Und wenn ein Vertragspartner meint (und auch noch be-

    stätigt wird), es kann gemacht werden, was er will,

    unabhängig davon was im Vertrag steht, macht man

    diesen unfairen Vertragspartner unnötig stark.

    Also Vorsicht !!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vertrag ist Vertrag und so eine Änderung muss von beiden Seiten zugestimmt werden. Wenn du aber die finaz. Möglichkeit hast, würde ich es schon machen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geld für die Miete muss eh da sein und daher sollte es kein Prob sein das auch zum 1. zu begleichen. So was wäre für mich kein Grund mir da einen Kopf drüber zu machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der 15. in Deinem Mietvertrag fest verankert ist, dann kann man sich da auch dran halten, schließlich wurde es ja auch schriftlich festgelegt. Dann müsste eine schriftliche Veränderung erfolgen und die muss man ja dann auch nicht annehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    Vertrag ist Vertrag und daran muss sich der Mieter auch halten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Änderungskündigung auch einzelner Passagen bedarf der Schriftform und der ZUSTIMMUNG beider Seiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne Deinen Mietvertrag nicht, aber in den meisten Verträgen ist vorgedruckt, dass die Miete am 3 Werktag eines Monats zu zahlen sei. Wenn Du am 15 eingezogen bist, zahlst Du dann nur einen halben Monat

    Es es aber wirklich so in Deinem Vetrag seht, hat der Vermieter keine Chance.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.