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Darf ein Vermieter einfach so den Zahlungstermin verlegen?
Im Mietvertrag ist der 15. als Zahlungstermin festgeschrieben. Jetzt hätter Herr Vermieter gern die Miete schon am 1. überwiesen.
@ Jens und andere: Finanziell wäre es schon möglich, am Monatsersten zu zahlen. Aus verschiedenen Gründen geht es hier aber ums Prinzip. Ich führe das mal nicht weiter aus, sonst rede ich mich nur in Rage.
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
So wirklich gut kann das Verhältnis zwischen euch nicht sein- so verstehe ich deinen Nachtrag.
Da würde ich dann ggf. über einen Umzug nachdenken.
Ist die Wohnung allerdings so, dass du weiterhin dort wohnen möchtest, dann solltet ihr miteinander reden.
Übrigens: im Regelfall wird die Miete immer im Voraus bezahlt.
Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass du vorschlägst, dieses ab dem Jahr 2010 (als Beispiel) so zu händeln. Und dann abwarten, wie er darauf reagiert.
- vor 1 Jahrzehnt
ihr habt einen rechtsgültigen vertrag geschlossen
eine änderung bedarf euer beider zustimmung. also mach dir keine sorgen, es trübt höchstens euer verhältnis, wenn du ablehnst.
- willouLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es ist bereits (fast) alles gesagt und das völlig korrekt.
Der schriftliche Mietvertrag gilt und Bestimmungen
eines gegenseitigen Vertrages können nicht einseitig
verändert werden.
Eine Zustimmung zu einem veränderten Zahlungstermin
könnte ggfs. unter Vorbehalt erfolgen. Also mit der
Einschränkung, dass Du Dich freiwillig bereit findest,
am 01. zu zahlen aber ohne rechtlich bindenden
Wirkung (das gibt Dir mehr Freiheit)
Aufgrund langjähriger Erfahrung würde ich auch fragen,
wie der Vermieter sein Begehren begründet. Zu oft
habe ich erleben müssen, dass ein Vertragspartner
um einen kleinen Finger bat ... und dann um immer
mehr, bis er mind. die ganze Hand hatte. Also kann
eine zu schnelle Einwilligung spätere Probleme nach
sich ziehen.
Ein Vertrag hat immer auch eine psycholog. Komponente.
Und wenn ein Vertragspartner meint (und auch noch be-
stätigt wird), es kann gemacht werden, was er will,
unabhängig davon was im Vertrag steht, macht man
diesen unfairen Vertragspartner unnötig stark.
Also Vorsicht !!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vertrag ist Vertrag und so eine Ãnderung muss von beiden Seiten zugestimmt werden. Wenn du aber die finaz. Möglichkeit hast, würde ich es schon machen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Geld für die Miete muss eh da sein und daher sollte es kein Prob sein das auch zum 1. zu begleichen. So was wäre für mich kein Grund mir da einen Kopf drüber zu machen.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn der 15. in Deinem Mietvertrag fest verankert ist, dann kann man sich da auch dran halten, schlieÃlich wurde es ja auch schriftlich festgelegt. Dann müsste eine schriftliche Veränderung erfolgen und die muss man ja dann auch nicht annehmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi,
Vertrag ist Vertrag und daran muss sich der Mieter auch halten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Ãnderungskündigung auch einzelner Passagen bedarf der Schriftform und der ZUSTIMMUNG beider Seiten.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich kenne Deinen Mietvertrag nicht, aber in den meisten Verträgen ist vorgedruckt, dass die Miete am 3 Werktag eines Monats zu zahlen sei. Wenn Du am 15 eingezogen bist, zahlst Du dann nur einen halben Monat
Es es aber wirklich so in Deinem Vetrag seht, hat der Vermieter keine Chance.