Auto warmlaufen lassen => Bußgeld ?

Man sieht immer wieder Autobesitzer, die ihr Auto im Leerlauf "warm" laufen lassen, während sie die Scheiben freikratzen.
Stimmt es, dass das ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist und ein Bußgeld fällig wird (wenn man dabei erwischt wird) ? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen und wie hoch ist das Bußgeld?
hier hab ich schon gesucht aber nichts gefunden: http://www.bussgeldkataloge.de/
Danke für Antworten.

ascalon26072009-01-25T06:14:47Z

Beste Antwort

Solltest noch mal nachlesen

Punkt 117 : Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung Wer bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht - Regelsatz 10,-€

Maik S2009-01-25T17:44:22Z

Intelligente Leute lassen ihr Auto warm laufen während sie kratzen, und dafür gibt es auch gute Gründe:

1. Sicherheit: Die Entfrostung und Trocknung der Windschutzscheibe funktioniert schneller

2. Motorschutz: Fachleute wissen das bei modernen Autos bevor überhaupt Wärme in den Innenraum gelangt erst der Motor gewärmt wird und anschließend ein Ventil den Wärmefluß in den Innenraum freigibt. Fazit: Motor nicht auf Betriebstemperatur -> großer Verschleiß

Das es ein Bußgeld dafür gibt macht Sinn. Bloß nicht die Umwelt verpesten, und wenn der Motor kaputt geht wird wenigstens die Wirtschaft angekurbelt. Und die Umweltverschnutzung bei der Herstellung neuer Autos? Interessiert keinen!

bambi2009-01-25T16:31:40Z

soll es geben- allerdings schwer durchzuführen und überflüssig wie so viele gesetze!!!!!!!

Anonym2009-01-25T16:26:01Z

Im § 1 Straßenverkehrsordnung heisst es " Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Die Antwort auf Deine Frage steckt gleich, etwas verklauseliert, in § 1 der STVo.

Auch das unnötige Herumfahren oder das untertourige Fahren ist demnach belangbar.

Anonym2009-01-25T12:22:39Z

Bußgeld: Auto nicht warmlaufen lassen

Autofahrer sollten im Winter ihr Fahrzeug nicht mit laufendem Motor von Eis und Schnee befreien. Es drohen Bußgelder. Zudem wird das Triebwerk unnötig belastet.


Erst kratzen, dann starten

Besser ist es daher, zunächst die zugefrorenen Scheiben freizukratzen und erst danach den Motor zu starten. Abgesehen von drohenden Bußgeldern sprechen laut VCD weitere Gründe gegen das Warmlaufenlassen: Die Umwelt wird belastet, das Motorengeräusch nervt die Anwohner und der Motor wird unnötig strapaziert, ohne dass er tatsächlich auf Betriebstemperatur kommt.

Das Aggregat - und damit auch der Fahrzeuginnenraum - wird dagegen schneller warm, wenn Autofahrer nach dem Starten sofort losfahren oder zum Vorwärmen eine Standheizung einbauen lassen.


Infoseite:
http://auto.freenet.de/magazin/autoleben/bussgeld-auto-nicht-warmlaufen-lassen_384458_60822.html



Gruß Marco 18

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