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Auto warmlaufen lassen => Bußgeld ?
Man sieht immer wieder Autobesitzer, die ihr Auto im Leerlauf "warm" laufen lassen, während sie die Scheiben freikratzen.
Stimmt es, dass das ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist und ein Bußgeld fällig wird (wenn man dabei erwischt wird) ? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen und wie hoch ist das Bußgeld?
hier hab ich schon gesucht aber nichts gefunden: http://www.bussgeldkataloge.de/
Danke für Antworten.
10 Antworten
- ascalon2607Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Solltest noch mal nachlesen
Punkt 117 : Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung Wer bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht - Regelsatz 10,-€
- Hari FLv 6vor 1 Jahrzehnt
grundsätzlich ists ja auch verboten, aber es wird wohlwollend darüber hinweg gesehen! grund wer auto fährt weià im winter wenn es kalt ist und man kratzt die scheiben ab, und startet erst wenn man wieder einsteigt sieht man wieder nichts und läÃt denn motor erst recht wieder laufen, oder man gefährdet sich und andere teilnehmer des straÃenverkehrs, weil man zu wenig sieht!
nur wie hoch keine ahnung, nie noch bezahlt=)
- vor 1 Jahrzehnt
Intelligente Leute lassen ihr Auto warm laufen während sie kratzen, und dafür gibt es auch gute Gründe:
1. Sicherheit: Die Entfrostung und Trocknung der Windschutzscheibe funktioniert schneller
2. Motorschutz: Fachleute wissen das bei modernen Autos bevor überhaupt Wärme in den Innenraum gelangt erst der Motor gewärmt wird und anschlieÃend ein Ventil den Wärmefluà in den Innenraum freigibt. Fazit: Motor nicht auf Betriebstemperatur -> groÃer VerschleiÃ
Das es ein BuÃgeld dafür gibt macht Sinn. Bloà nicht die Umwelt verpesten, und wenn der Motor kaputt geht wird wenigstens die Wirtschaft angekurbelt. Und die Umweltverschnutzung bei der Herstellung neuer Autos? Interessiert keinen!
- vor 1 Jahrzehnt
soll es geben- allerdings schwer durchzuführen und überflüssig wie so viele gesetze!!!!!!!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Kosten von Stadt zu Stadt wahrscheinlich verschieden,
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
BuÃgeld: Auto nicht warmlaufen lassen
Autofahrer sollten im Winter ihr Fahrzeug nicht mit laufendem Motor von Eis und Schnee befreien. Es drohen BuÃgelder. Zudem wird das Triebwerk unnötig belastet.
Erst kratzen, dann starten
Besser ist es daher, zunächst die zugefrorenen Scheiben freizukratzen und erst danach den Motor zu starten. Abgesehen von drohenden BuÃgeldern sprechen laut VCD weitere Gründe gegen das Warmlaufenlassen: Die Umwelt wird belastet, das Motorengeräusch nervt die Anwohner und der Motor wird unnötig strapaziert, ohne dass er tatsächlich auf Betriebstemperatur kommt.
Das Aggregat - und damit auch der Fahrzeuginnenraum - wird dagegen schneller warm, wenn Autofahrer nach dem Starten sofort losfahren oder zum Vorwärmen eine Standheizung einbauen lassen.
Infoseite:
http://auto.freenet.de/magazin/autoleben/bussgeld-...
Gruà Marco 18
- SchwarzseherinLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es kostet nichts, sollte aber vermieden werden, von wegen Umweltschutz. Nicht nur wegen den Abgasen, auch der Lärm könnte die Nachbarn stören. Wenn du also um 5 Uhr morgens zur Arbeit musst wie unser Nachbar kannst du davon ausgehen dass deine Nachbarschaft genauso begeistert davon ist wie wir...
Ausserdem wäre das dann kein BuÃgeldbescheid, dazu ist die "Straftat" nicht schlimm genug. Wenn dann gäbe es nur ein Verwarnungsgeld zu zahlen.
- aviatorLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja, ich habe auch davon gehört. Es gab sonst ein Zeitlimit zum "Warmlaufen" des Motors. Ich glaube maximal 2 Minuten.
Ich habe da einen Artikel auf der Seite vom ADAC gefunden:
Warmlaufenlassen des Motors
Die Unsitte scheint nicht ausrottbar: In der kalten Jahreszeit starten vereinzelte Zeitgenossen ganz gerne erstmal den Motor und machen sich dann daran, die Verglasung rundum mit dem Eiskratzer zu bearbeiten. Und das, obwohl sich eigentlich herumgesprochen haben müÃte, dass das weder sinnvoll noch zulässig ist.
In der kalten Jahreszeit wird früh morgens der Wagen gestartet, und während der Besitzer gemütlich das Garagentor schlieÃt, sich von Mutti verabschiedet oder die Scheiben säubert, läuft der Motor minutenlang im Stand. Das macht unnötigen Lärm und bringt nicht viel! Der Wagen wird dadurch nicht schneller warm. Die Heizung kommt nicht flotter auf Touren. Die Scheiben tauen nicht früher ab.
Und vor allem ist es verboten: Wenn ein genervter Nachbar zum Telefonhörer greift und den Störenfried anzeigt, droht dem ein Verwarnungsgeld von immerhin 10 Euro. In ihrer Nachtruhe gestörte Betroffene beschweren sich allerdings immer wieder, dass das für diese Lärmbelästigung viel zu wenig sei.
Quelle: ADAC
Quelle(n): http://www.adac.de/ - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im § 1 StraÃenverkehrsordnung heisst es " Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Die Antwort auf Deine Frage steckt gleich, etwas verklauseliert, in § 1 der STVo.
Auch das unnötige Herumfahren oder das untertourige Fahren ist demnach belangbar.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Na wenn da nichts drinsteht,wird es wohl auch kein BuÃgeld kosten.