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Auto warmlaufen lassen => Bußgeld ?

Man sieht immer wieder Autobesitzer, die ihr Auto im Leerlauf "warm" laufen lassen, während sie die Scheiben freikratzen.

Stimmt es, dass das ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist und ein Bußgeld fällig wird (wenn man dabei erwischt wird) ? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen und wie hoch ist das Bußgeld?

hier hab ich schon gesucht aber nichts gefunden: http://www.bussgeldkataloge.de/

Danke für Antworten.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Solltest noch mal nachlesen

    Punkt 117 : Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung Wer bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht - Regelsatz 10,-€

  • Hari F
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    grundsätzlich ists ja auch verboten, aber es wird wohlwollend darüber hinweg gesehen! grund wer auto fährt weiß im winter wenn es kalt ist und man kratzt die scheiben ab, und startet erst wenn man wieder einsteigt sieht man wieder nichts und läßt denn motor erst recht wieder laufen, oder man gefährdet sich und andere teilnehmer des straßenverkehrs, weil man zu wenig sieht!

    nur wie hoch keine ahnung, nie noch bezahlt=)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Intelligente Leute lassen ihr Auto warm laufen während sie kratzen, und dafür gibt es auch gute Gründe:

    1. Sicherheit: Die Entfrostung und Trocknung der Windschutzscheibe funktioniert schneller

    2. Motorschutz: Fachleute wissen das bei modernen Autos bevor überhaupt Wärme in den Innenraum gelangt erst der Motor gewärmt wird und anschließend ein Ventil den Wärmefluß in den Innenraum freigibt. Fazit: Motor nicht auf Betriebstemperatur -> großer Verschleiß

    Das es ein Bußgeld dafür gibt macht Sinn. Bloß nicht die Umwelt verpesten, und wenn der Motor kaputt geht wird wenigstens die Wirtschaft angekurbelt. Und die Umweltverschnutzung bei der Herstellung neuer Autos? Interessiert keinen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    soll es geben- allerdings schwer durchzuführen und überflüssig wie so viele gesetze!!!!!!!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Kosten von Stadt zu Stadt wahrscheinlich verschieden,

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bußgeld: Auto nicht warmlaufen lassen

    Autofahrer sollten im Winter ihr Fahrzeug nicht mit laufendem Motor von Eis und Schnee befreien. Es drohen Bußgelder. Zudem wird das Triebwerk unnötig belastet.

    Erst kratzen, dann starten

    Besser ist es daher, zunächst die zugefrorenen Scheiben freizukratzen und erst danach den Motor zu starten. Abgesehen von drohenden Bußgeldern sprechen laut VCD weitere Gründe gegen das Warmlaufenlassen: Die Umwelt wird belastet, das Motorengeräusch nervt die Anwohner und der Motor wird unnötig strapaziert, ohne dass er tatsächlich auf Betriebstemperatur kommt.

    Das Aggregat - und damit auch der Fahrzeuginnenraum - wird dagegen schneller warm, wenn Autofahrer nach dem Starten sofort losfahren oder zum Vorwärmen eine Standheizung einbauen lassen.

    Infoseite:

    http://auto.freenet.de/magazin/autoleben/bussgeld-...

    Gruß Marco 18

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kostet nichts, sollte aber vermieden werden, von wegen Umweltschutz. Nicht nur wegen den Abgasen, auch der Lärm könnte die Nachbarn stören. Wenn du also um 5 Uhr morgens zur Arbeit musst wie unser Nachbar kannst du davon ausgehen dass deine Nachbarschaft genauso begeistert davon ist wie wir...

    Ausserdem wäre das dann kein Bußgeldbescheid, dazu ist die "Straftat" nicht schlimm genug. Wenn dann gäbe es nur ein Verwarnungsgeld zu zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, ich habe auch davon gehört. Es gab sonst ein Zeitlimit zum "Warmlaufen" des Motors. Ich glaube maximal 2 Minuten.

    Ich habe da einen Artikel auf der Seite vom ADAC gefunden:

    Warmlaufenlassen des Motors

    Die Unsitte scheint nicht ausrottbar: In der kalten Jahreszeit starten vereinzelte Zeitgenossen ganz gerne erstmal den Motor und machen sich dann daran, die Verglasung rundum mit dem Eiskratzer zu bearbeiten. Und das, obwohl sich eigentlich herumgesprochen haben müßte, dass das weder sinnvoll noch zulässig ist.

    In der kalten Jahreszeit wird früh morgens der Wagen gestartet, und während der Besitzer gemütlich das Garagentor schließt, sich von Mutti verabschiedet oder die Scheiben säubert, läuft der Motor minutenlang im Stand. Das macht unnötigen Lärm und bringt nicht viel! Der Wagen wird dadurch nicht schneller warm. Die Heizung kommt nicht flotter auf Touren. Die Scheiben tauen nicht früher ab.

    Und vor allem ist es verboten: Wenn ein genervter Nachbar zum Telefonhörer greift und den Störenfried anzeigt, droht dem ein Verwarnungsgeld von immerhin 10 Euro. In ihrer Nachtruhe gestörte Betroffene beschweren sich allerdings immer wieder, dass das für diese Lärmbelästigung viel zu wenig sei.

    Quelle: ADAC

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im § 1 Straßenverkehrsordnung heisst es " Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Die Antwort auf Deine Frage steckt gleich, etwas verklauseliert, in § 1 der STVo.

    Auch das unnötige Herumfahren oder das untertourige Fahren ist demnach belangbar.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na wenn da nichts drinsteht,wird es wohl auch kein Bußgeld kosten.

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