Wer kennt sich mit Steuerrecht aus?
Wie ist das kann ein e.V steuern absetzen? muß er Umsatzsteuerbezahlen macht ein e.V nur normalesteuern oder muß er ein Rechenschaftsberichtablegen. Info Umsatz weniger als 100000 im Jahr??
Danke im vorraus
Wie ist das kann ein e.V steuern absetzen? muß er Umsatzsteuerbezahlen macht ein e.V nur normalesteuern oder muß er ein Rechenschaftsberichtablegen. Info Umsatz weniger als 100000 im Jahr??
Danke im vorraus
Quasimodos Klon
Beste Antwort
Eigentlich ist ein e.V. gemeinnützig und darf keine Gewinne erwirtschaften. Tut er's doch, muß er sie komplett abführen. Von daher ist er schon mal rechenschaftspflichtig. Ob es da spezielle Schlupflöcher gibt, weiß ich nicht.
Will man durch eine juristische Person Gewinne erwirtschaften, bietet sich die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) an, auch als Mini-GmbH bekannt.
Umsatzsteuerpflicht mußte ich selbst gerad nochmal nachschlagen, auch der eingetragene Verein unterliegt der Umsatzsteuerpflicht und kann eine Befreiung nach Kleinunternehmerregelung §19 UStG beantragen, wenn er einen Jahresumsatz von 17.500 € nicht überschreitet.
Es versteht sich, daß das nur meine persönliche Rechtsauffassung ist und weder eine Rechtberatung noch eine Steuerberatung darstellt. Dafür würde es mir auch schon an fachlicher Kompetenz mangeln.
__
@Buko v.A.:
Ich kenne mich nicht "gut aus", wie erwähnt ist es nur meine Auffassung. Ich kann mich daher nur Paul anschließen, daß das Fachwissen eines Steuerberaters in solchen Fragen unersetzlich ist.
lincoln
In der örtl. Bibliothek fragen
Anonym
Obigem ist kaum was zuzufügen.
Steuern sind so kompliziert.
Die Beratung dürfen nur Steuerberater und ... leisten.
Selbst die sagen Dir nur, was sie nicht verhindern können.
Warum?
Damit der kleine Mann alles zahlt und die Reichen nix.
Buko von Alberstadt
...also, so gut wie QK kenne ich mich mit Vereinsrecht nicht aus, dafür war wohl das Studium zu kurz.
Su wusste ich bisher nicht, dass
- ein Verein immer gemeinnützig sei
- ein Verein keine Gewinne erwirtschaften dürfe
- ein Verein den gesamten Gewinn abführen müsse
- ein Verein deshalb "rechenschaftspflichtig" sei.
Da ist anscheinend die komplette Neuordnung des Vereinsrechts an mir vorbeigegangen. Früher war das alles jedenfalls ganz anders und viel komplizierter.
Da hat man noch (bei steuerbefreiten) je nach Steuerart einzeln prüfen müssen, §§ 14, 51ff AO, § 5 KStG, §§ 1, 12 UStG usw. usw.
Da hat man noch einen Steuerberater für gebraucht, wenn man nicht furchtbar böse Ãberraschungen erleben wollte.
Kann ich meine dicken, schwer verständlichen Bücher zum Vereinsrecht jetzt wegwerfen?
Der Hinweis auf die UG ist richtig, allerdings beantwortet das eine völlig andere Frage.
Brian W. Ashed
Auf deine erste Frage antworte ich dir gerne mit
a) das Finanzamt (sollen manchmal hilfsbereit sein)
b) der Steuerberater (denn der hat das gelernt und DARF beraten)
c) der Fachanwalt für Steuerrecht, wenn das Finanzamt dich arg drangsaliert
d) die Richter am Finanzgericht, wenn es denn so weit kommt...
Aber alle zusammen können das kompetente Fachwissen der YC-User nicht erreichen! Sie sind ersetzbar, YC nicht!