Frage zum Verhalten der Arbeitsagentur bei Arbeitslosigkeit?

Guten Morgen,
mein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und es handelt sich bei diesem um einen zeitlich befristeten, der bereits einmal verlängert worden ist.
Jetzt ist es so, dass mir die Arbeit und die ganzen Umstände nicht sonderlich gefallen und sie mein Leben schon beeinflussen. Zudem handelt es sich um eine Art Zeitarbeitrsfirma und derzeit bin ich in einem Einsatz der mir halt nicht zusagt. Auch in den Monaten zuvor (seit Januar 2008) sehe ich nicht, dass sich die Zeitarbeitsfirma wirklich um eine längerfristigere Alternative kümmert und da die Zeitarbeitsfirma nur auf ein Unternehmen beschränkt ist (es handelt sich um eine interne Zeitarbeitsfirma) ist man eben auf Stellen im Unternehmen angewiesen, die es anscheinend kaum gibt.
Dabei bin ich jung, seit einem Jahr mit der Ausbildung fertig und habe gute Zeugnisse vorzuweisen.
U.a. habe ich einen Anfahrtsweg von ca. 70min (ein Weg) und das beeinflusst schon den Tag, denn diese Zeit geht einem arbeitstechnisch verloren und man hat viel weniger Freizeit und hat viel mehr Stress.

Jetzt meine Frage:
Nehmen wir mal an, die Firma würde diesen Vertrag erneut befristet verlängern wollen und ich würde ablehnen, da ich einfach keine Perspektive bei diesem Unternehmen sehe, bin ich dann genauso arbeitslos wie alle anderen auch bzw. wird mir die Arbeitsagentur irgendeinen Vorwurf machen bzw. ihre Leistungen verweigern bzw. reduzieren, weil ich die eventuelle Verlängerung nicht angenommen habe und nicht sofort einen Job vorweisen kann?

Vielen Dank

2009-01-07T23:49:25Z

Können oder müssen die eine dreimonatige Schutzsperre? Wird denn in dieser Zeit trotzdem versucht den Arbeitslosen zu vermitteln?

2009-01-08T00:07:13Z

Noch mal ich ;)

Bei einer externen Zeitarbeitsfirma hätte ich aber den Vorteil, dass eben auch viele Unternehmen infrage kommen. Dort wo ich jetzt bin, ist das eben nur auf das eine Unternehmen begrenzt und das erschwert natürlich die Stellensuche.
Ich habe bereits mehr als 100 Bewerbungen geschrieben.

Was mich an der jetzigen Situation stört ist eben, dass ich den Eindruck habe, dass die nicht wirklich nach Stellen suchen und ich Schwierigkeiten habe, Vorstellungsgespräche wahrzunehmen, da der jetzige Einsatzort sehr sehr ablegen liegt (daher auch 70min Fahrweg) und ich daher nicht zeitlich flexibel bin und nicht genügend Spielraum für V-Gespräche habe.

♣.pitsch-patsch.♣2009-01-07T23:38:25Z

Beste Antwort

Wenn du nicht Verlängerst wird dies mit 3 Monate Sperre des Arbeistlosengeldes geahndet.Kommt einer Arbeitsverweigerung gleich.

Helga M2009-01-09T07:57:16Z

Ich kann Deine Situation zwar verstehen, aber nicht nachvollziehen. Die ZA-Firma sucht nicht nach Stellen? Das stimmt doch nicht, denn dann wärest Du ja nicht im Einsatz. Es ist nur kein Wunschkonzert, mir gefällt die Arbeit gerade nicht, darf ich mal kurz schauen, was sie noch haben..... Das gibt es nirgends auf dem Arbeitsmarkt. Du selber musst schauen, Dein Job bei der ZA-Firma war bisher sicher. Und wenn Du ueberzeugt bist, dass es andere Arbeit für Dich gibt, mache Dich auf. Aber mache weder die ZA Firma die Dich trotz aller Krisen behalten hat, dafür verantwortlich, noch den Steuerzahler, wenn es nicht klappt. Denn Fakt ist, wer eine Arbeitsstelle aufgibt, keine neue hat, der wird gesperrt.

Anonym2009-01-08T00:24:59Z

Das ist das einzig Schöne an einem befristeten Arbeitsvertrag. Die Qualen haben mal ein Ende und du bist auch nicht zur Verlängerung verpflichtet.

Die Arbeitsagentur fragt auch nicht weiter danach. Es sei denn, du erzählst deinem Sachbearbeiter, dass man dich weiter beschäftigen wollte.

PS: Artikel 12 (2) des GG
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden..."

Schatz2009-01-08T00:11:15Z

Das klingt ganz so als ob Du überhaupt keine Lust auf diesen Job hast. Den Anfahrtsweg, Deine Freizeit und Deine Meinung zu den Perspektiven interessieren keinen. Da Du gute Zeugnisse vorweisen kannst, solltest Du Dich bei anderen Firmen bewerben. Eine Ablehnung der Verlängerung des Vertrages bedeutet, dass Du selbst kündigst und arbeitslos wirst. Die Folge wären 3 Monate Sperrzeit.
Überlege es Dir gut!!!

MrKrabs2009-01-08T00:06:50Z

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die drei Monate Sperre drohen auf jeden Fall. Selbst wenn man eine Kündigung im beidseitigem Einvernehmen durchführt. So war s bei mir zumindest damals. Wenn dich deine Arbeit nicht ausfüllt, oder auf eine andere Art und Weise missfällt, bewerbe dich anderweitig. Wenn du noch in
" Lohn und Brot " stehst fällt es dir sicher leichter eine andere Arbeit zu finden. Du bist dann nicht in dieser " Ich-muss-Position ", sondern kannst ganz locker recherchieren, ob du eine potenzielle neue Stelle annehmen möchtest oder noch etwas weiter suchst. Ausserdem sieht es für einen neuen Arbeitgeber besser aus, wenn du aus ungekündigter Stellung heraus an ihn herantrittst. Wenn du dich als Arbeitsloser bewirbst, musst du dich immer fragen lassen wie es zu dieser Arbeitslosigkeit kam. Wenn du aber gefragt wirst, warum du eine andere Arbeitsstelle suchst, kannst du sagen, dass du dich beruflich verändern oder verbessern möchtest. Die Entscheidungsgewalt bleibt jedenfalls ganz bei dir, und wird dir nicht vom Arbeitsamt aus der Hand genommen. Da kannst du dann Pech haben, dass die dir eine noch miesere Stelle vermitteln.
Viel Erfolg wünsche ich.


In diesem Sinne


Gruß


Krabs

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