wie lang hat man zeit einen sexuall straftäter anzuzeigen?
wie lang hab ich zeit einen Sexual straftäter - also jemand der mich missbraucht hat - anzuzeigen?
und wie lang muss er dann mindestens sitzen?
wie lang hab ich zeit einen Sexual straftäter - also jemand der mich missbraucht hat - anzuzeigen?
und wie lang muss er dann mindestens sitzen?
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Beste Antwort
Selbst wenn die Verjährung greift, sind glaub ich 10 Jahre bei sexuellem Missbrauch, ich schätze mal, dass das in deiner Kindheit passiert ist, und jetzt nach Erwachsensein diese Sache dich immer mehr quält, rate ich dir, abgesehen vom Erfolg: Sofort zur Polizei und alles schildern. Um den weiteren Verlauf hast du dich nicht zu kümmern. Die Polizei wird dir dann auch weiterhelfen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, brauchst du dringend. Am Besten in einer Grossstadt, wo es spezielle Institute gibt und/oder Spezialisten. Blos keine Selbstjustiz üben, würde dich umso mehr quälen und belasten. Du musst eine innere Distanz zum Täter aufbauen. Geh zur Polizei, auch falls die Tat verjährt ist. Vielleicht würde der Täter geständig werden, könnte ihn nämlich auch quälen.
Shellsy.la
Je nach dem was passiert ist.
Wenn du bestohlen würdest, dan z.b nur 3 Monate, bei einer vergewaltigung bis zu 15 Jahren. Danach verjährt es.
Anonym
Sobald wie eben möglich, weil sonst die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs wächst.
Politically Incorrect
Die Verjährung bei Strafen liegt bei 30 Jahren, wenn ich mich noch recht entsinne. Also theoretisch könntest du dir Zeit lassen. Sei mal weniger optimistisch, wer weiÃ, ob du den Prozess gewinnst, also ausreichend belastendes Matereal zusammenkriegst.
JurStream
Das hängt von der Verjährungsfrist der einschlägigen Strafttat ab. Es kommt daher drauf an was genau passiert ist. Wenn du eine Vergewaltigung meinst, dann ist dort eine Mindeststrafe von 2 Jahren vorgesehen (§ 177 Abs. 2 StGB). Es gilt dann eine 20-jährige Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB).
Bei einer so ernsten Angelegenheit wäre es aber besser vorher noch mit einem Anwalt zu reden. Insbesondere bereitet bei gröÃerer zeitlicher Distanz zur Tat häufig die Beweisbarkeit Probleme.