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wie lang hat man zeit einen sexuall straftäter anzuzeigen?

wie lang hab ich zeit einen Sexual straftäter - also jemand der mich missbraucht hat - anzuzeigen?

und wie lang muss er dann mindestens sitzen?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Selbst wenn die Verjährung greift, sind glaub ich 10 Jahre bei sexuellem Missbrauch, ich schätze mal, dass das in deiner Kindheit passiert ist, und jetzt nach Erwachsensein diese Sache dich immer mehr quält, rate ich dir, abgesehen vom Erfolg: Sofort zur Polizei und alles schildern. Um den weiteren Verlauf hast du dich nicht zu kümmern. Die Polizei wird dir dann auch weiterhelfen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, brauchst du dringend. Am Besten in einer Grossstadt, wo es spezielle Institute gibt und/oder Spezialisten. Blos keine Selbstjustiz üben, würde dich umso mehr quälen und belasten. Du musst eine innere Distanz zum Täter aufbauen. Geh zur Polizei, auch falls die Tat verjährt ist. Vielleicht würde der Täter geständig werden, könnte ihn nämlich auch quälen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt drauf an, was er gemacht hat. Für eine Vergewaltigung gibts 3-5 Jahre. Du hast innerhalb der Verjährungsfrist zeit, einen Strafantrag zu stellen, das wären etwa 4 Jahre. Doch mit dem Strafantrag sollte man nicht zu lange warten, denn sonst entstehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit. Also den Strafantrag besser sofort nach der Tat stellen, das ist in jedem Fall das Sicherste.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anzeigen solltest Du das sofort und die Strafe legt ein Richter fest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sobald wie eben möglich, weil sonst die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs wächst.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das hängt von der Verjährungsfrist der einschlägigen Strafttat ab. Es kommt daher drauf an was genau passiert ist. Wenn du eine Vergewaltigung meinst, dann ist dort eine Mindeststrafe von 2 Jahren vorgesehen (§ 177 Abs. 2 StGB). Es gilt dann eine 20-jährige Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB).

    Bei einer so ernsten Angelegenheit wäre es aber besser vorher noch mit einem Anwalt zu reden. Insbesondere bereitet bei größerer zeitlicher Distanz zur Tat häufig die Beweisbarkeit Probleme.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Je nach dem was passiert ist.

    Wenn du bestohlen würdest, dan z.b nur 3 Monate, bei einer vergewaltigung bis zu 15 Jahren. Danach verjährt es.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Verjährung bei Strafen liegt bei 30 Jahren, wenn ich mich noch recht entsinne. Also theoretisch könntest du dir Zeit lassen. Sei mal weniger optimistisch, wer weiß, ob du den Prozess gewinnst, also ausreichend belastendes Matereal zusammenkriegst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Überleg noch mal bevor du anzeigen willst !

    Ich hab ein bißchen den Eindruck,du hast das noch nicht alles richtig auf der Reihe ! .... und wie lange muß er mindestens sitzen ...hört sich eher nach Rachegelüsten an !!

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