Ein Autofahrer kratzt am Morgen, bevor er zur Arbeit fährt, seine Scheiben frei, entfernt das Eis, dass sich in der kalten Jahreszeit so auf Autoscheiben findet und lässt dabei den Motor laufen. Die Abgase zerstören auch meine Welt, das ist also ein Angriff, auf meine Gesundheit, mein Leben. Wenn ich den Autofahrer aber nun "wegmache ", weil er ja auf mein Bitten den Motor nicht abstellen will, sondern mich wild beschimpft und für verrückt erklärt, warum ist dass dann nicht Notwehr??? Meine Gesundheit, für seinen warmen Hintern, muß ich mir das wirklich bieten lassen? Warum?
Anonym2008-11-30T22:23:29Z
Beste Antwort
Du hast schon zu viele Abgase eingeatmet und hast Gehirn Schaden. Hast Du ein Auto?
Es ist keine Notwehr - auÃerdem bewahrst du nicht die VerhältnismäÃigkeit der Mittel. Du könntest ihn wegen Körperverletzung anzeigen und wenn du gerade dabei bist, könntest du eine Sammelklage anstrengen und alle Autofahrer eurer Stadt verklagen - schlieÃlich könnten sie laufen, oder mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Vergiss nicht die Formel 1 und anderes abzuschaffen; denn diese unsinnigen Dinge schaden ebenfalls der Natur. Apropo, wenn wir gerade für den Schutz der Natur sind, könnten wir gleich die gesamte Menschheit vernichten, schlieÃlich ist sie Schuld an allem Elend.
Dich könnte man prophylaktisch in Untersuchungshaft stecken, da Gefahr für dich selbst und andere besteht. Die Gesellschaft sollte vor solchen gewaltbereiten Tätern, auch präventiv, geschützt werden.
schon mal was von verhältnismäÃigkeit der Mittel gehört?
Was Du "vorhast" nennt man mit Kanonen auf Spatzen schieÃen und ist in dem Fall keine Notwehr mehr AuÃerdem hat er Dich nicht körperlich angegriffen, so darfst Du ihn auch nicht körperlich angreifen. Und ich nehme mal an mit wegmachen meinst Du so was.
Ãber solche Menschen darf man sich nicht aufregen, denn die findet man überall, leider.
Aber respekt, daà Du ihn darauf ansprichst. Danke
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" (§ 32 StGB) Eine Gefahr für "Leib oder Leben" ist keine Voraussetzung für das Notwehrrecht, auch das Hausrecht oder die Freiheit im StraÃenverkehr dürfen durch Notwehr verteidigt werden. Fraglich ist aber, ob das Warmlaufen eines Motors überhaupt rechtswidrig im Sinne des § 32 StGB ist. Auch ein "Angriff", also eine unmittelbare Verletzung eines Rechtsgutes, ist hier zweifelhaft. Eine unmittelbare Verletzung der Gesundheit hat ja nicht gedroht. Auf jeden Fall fehlt es aber an der Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehrhandlung, dem "Wegmachen". es ist stets die mildeste Handlungsalternative zu wählen. Hier wäre ein Anruf bei der Polizei oder Ordnungsamt geeignet gewesen, eine (etwaige) Notwehrlage zu beseitigen. Ein "Wegmachen" ist daher nicht durch das Notwehrrecht gerechtfertigt, wäre demzufolge also strafbar.