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Ä. Leif fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist das nicht eigentlich Notwehr?

Ein Autofahrer kratzt am Morgen, bevor er zur Arbeit fährt, seine Scheiben frei, entfernt das Eis, dass sich in der kalten Jahreszeit so auf Autoscheiben findet und lässt dabei den Motor laufen. Die Abgase zerstören auch meine Welt, das ist also ein Angriff, auf meine Gesundheit, mein Leben. Wenn ich den Autofahrer aber nun "wegmache ", weil er ja auf mein Bitten den Motor nicht abstellen will, sondern mich wild beschimpft und für verrückt erklärt, warum ist dass dann nicht Notwehr???

Meine Gesundheit, für seinen warmen Hintern, muß ich mir das wirklich bieten lassen?

Warum?

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast schon zu viele Abgase eingeatmet und hast Gehirn Schaden.

    Hast Du ein Auto?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben ein Recht auf Notwehr - deinen Fall kannst du jedoch ganz einfach durch Schliessen des Fensters und einen Anruf bei der örtlichen Polizei lösen.

    Da ist kein Interpretationsspielraum. Es liegt keine Notwehrsituation vor.

  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Sache der Polizei, alles Andere ist Selbstjustiz.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" (§ 32 StGB)

    Eine Gefahr für "Leib oder Leben" ist keine Voraussetzung für das Notwehrrecht, auch das Hausrecht oder die Freiheit im Straßenverkehr dürfen durch Notwehr verteidigt werden.

    Fraglich ist aber, ob das Warmlaufen eines Motors überhaupt rechtswidrig im Sinne des § 32 StGB ist. Auch ein "Angriff", also eine unmittelbare Verletzung eines Rechtsgutes, ist hier zweifelhaft. Eine unmittelbare Verletzung der Gesundheit hat ja nicht gedroht.

    Auf jeden Fall fehlt es aber an der Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehrhandlung, dem "Wegmachen". es ist stets die mildeste Handlungsalternative zu wählen. Hier wäre ein Anruf bei der Polizei oder Ordnungsamt geeignet gewesen, eine (etwaige) Notwehrlage zu beseitigen. Ein "Wegmachen" ist daher nicht durch das Notwehrrecht gerechtfertigt, wäre demzufolge also strafbar.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist keine Notwehr - außerdem bewahrst du nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel.

    Du könntest ihn wegen Körperverletzung anzeigen und wenn du gerade dabei bist, könntest du eine Sammelklage anstrengen und alle Autofahrer eurer Stadt verklagen - schließlich könnten sie laufen, oder mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren.

    Vergiss nicht die Formel 1 und anderes abzuschaffen; denn diese unsinnigen Dinge schaden ebenfalls der Natur.

    Apropo, wenn wir gerade für den Schutz der Natur sind, könnten wir gleich die gesamte Menschheit vernichten, schließlich ist sie Schuld an allem Elend.

    Dich könnte man prophylaktisch in Untersuchungshaft stecken, da Gefahr für dich selbst und andere besteht.

    Die Gesellschaft sollte vor solchen gewaltbereiten Tätern, auch präventiv, geschützt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich jemanden "wegmache" ist das Mord und keine Notwehr.

  • Hari F
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    sei mir nicht böse, aber würde genauso reagieren und dich zum teufel jagen! hast sicher kein auto oder!? kratze das eis von der scheibe und dann setz dich rein, starte und dann? nichts, kann man dann erst recht warten mit laufenden motor weil man nichts sieht, da die scheibe dann anläuft bzw auch innen anfriert wenn es kalt ist! gruss

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vllt is das Notwehr aber wohin würd uns das führen ? Willst du dann alle Menschen die den Motor von ihrem Auto anlassen "wegmachen"?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du konsequent wärest,müsstest Du alle Autofahrer "wegmachen",denn wenn sie fahren zerstören die Abgase die Umwelt doch auch.Also wenn etwas erlaubt ist,so wie das Autofahren,kann das Behindern keine Notwehr sein.

  • miley
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    schon mal was von verhältnismäßigkeit der Mittel gehört?

    Was Du "vorhast" nennt man mit Kanonen auf Spatzen schießen und ist in dem Fall keine Notwehr mehr

    Außerdem hat er Dich nicht körperlich angegriffen, so darfst Du ihn auch nicht körperlich angreifen. Und ich nehme mal an mit wegmachen meinst Du so was.

    Über solche Menschen darf man sich nicht aufregen, denn die findet man überall, leider.

    Aber respekt, daß Du ihn darauf ansprichst.

    Danke

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