am 24.05.08 habe ich beim Händler einen gebrauchten Nissan Micra gekauft,?
beim montieren auf Winterreifen(das war bei einer anderen Fachwerkstatt) stellte man dort heute fest das die Radmuttern wohl nicht Original sind, und eine am Vorderreifen gar nicht zu lösen sei. Wie ist denn nun die Rechtslage? Ich hatte beim Kauf des Wagens bein Händler eine zusätzliche Garantie abgeschlossen.
Raik2008-11-26T02:08:27Z
Beste Antwort
leider wirst Du Dich schwertun, aus der Händlergewährleistung noch Ansprüche geltend zu machen. Da 6 Monate ab Kauf vorgestern vorbei waren, müsstest heute Du dem Händler beweisen, dass die falschen Radschrauben beim Kauf bereits montiert waren und sich auch dann die eine Schraube bereits nicht mehr lösen liess. Das wird Dir kaum gelingen können.
Ob die zusätzliche Garantie einspringt, kommt auf die Garantiebedingungen an. Häufig ist die Garantie bei Gebrauchtwagengarantien begrenzt. Wenn die Achsen mit eingeschlossen sind, solltest Du wenigstens für die "feste" Mutter Ansprüche haben.
Für die falschen Muttern wohl eher weniger. Aber die kosten ja auch nicht die Welt.
zumindest die mutter die nicht zu lösen ist stellt einen sachmangel dar. ob du einen anspruch auf original-radmuttern hast weiß ich nicht, kann aber schon sein - lass dir den Befund von der Werkstatt am besten schriftlich geben, geh zum händler, dann muss er dir das zeug austauschen bzw. schadensersatz leisten. wenn er sich weigert hilft wohl wirklich der weg zum anwalt... schau am besten auch nochmal in den vertrag den du mit dem händler geschlossen hast bzw. in die bestimmungen bezüglich der garantie - da müsste eigentlich geschildert sein was genau garantiert wird, und wie der ablauf ist. wenn er sich querstellt hilft der weg zum anwalt...
wenn du eine Garantie hast muss du das Auto zum Händler bringen ,da er ist Reparieren muss. Das kommt auch drauf an wie lang die Garantie ist aber meist drei Jahre,da ist der Autohändler dazu Verpflichtet es zu machen.