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am 24.05.08 habe ich beim Händler einen gebrauchten Nissan Micra gekauft,?

beim montieren auf Winterreifen(das war bei einer anderen Fachwerkstatt) stellte man dort heute fest das die Radmuttern wohl nicht Original sind, und eine am Vorderreifen gar nicht zu lösen sei.

Wie ist denn nun die Rechtslage? Ich hatte beim Kauf des Wagens bein Händler eine zusätzliche Garantie abgeschlossen.

9 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    leider wirst Du Dich schwertun, aus der Händlergewährleistung noch Ansprüche geltend zu machen. Da 6 Monate ab Kauf vorgestern vorbei waren, müsstest heute Du dem Händler beweisen, dass die falschen Radschrauben beim Kauf bereits montiert waren und sich auch dann die eine Schraube bereits nicht mehr lösen liess. Das wird Dir kaum gelingen können.

    Ob die zusätzliche Garantie einspringt, kommt auf die Garantiebedingungen an. Häufig ist die Garantie bei Gebrauchtwagengarantien begrenzt. Wenn die Achsen mit eingeschlossen sind, solltest Du wenigstens für die "feste" Mutter Ansprüche haben.

    Für die falschen Muttern wohl eher weniger. Aber die kosten ja auch nicht die Welt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie lange geht die Garantie, 6 Monate ist eigentlich der Richtwert.

    Könntest aber auf verdeckten mangel gehen. Ab zum Händler und es reklamieren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    tja pech gehabt aber da kann man nix machen gegen solche a...! da haste wie viele vor dir schon einen fehler gemacht beim kauf, weil man das auto ja bei der "probefahrt" vorm kauf, mal zu nem anderen händler fahren und checken lassen könnte! dann weiß man woran man is und brauch sich nachher nicht zu ärgern! und gesetzlich verboten ist es zu dem auch nich

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Meine Glaskugel sagt mir: Guck in den Kaufvertrag. Wenn da steht: gekauft wie besichtigt, dann "herzliches Beileid". sonst kann man evtl. eine Mängelrüge loswerden. Es soll ja derzeit Händler und Werkstätten geben, die noch Kunden brauchen können.... vielleicht ist diese Werkstatt ja seriös und evtl gar kulant? Versuch macht klug!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist für dich hart, an deiner Stelle würde ich wegen den Radmuttern gleich zum Staatsanwalt. Ich nehme an, du bekommst von Ihm einen Neuwagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/zivilre...

    ein sehr nützlicher link.

    i hoff i konnt dir helfen :-))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wenn du eine Garantie hast muss du das Auto zum Händler bringen ,da er ist Reparieren muss.

    Das kommt auch drauf an wie lang die Garantie ist aber meist drei Jahre,da ist der Autohändler dazu Verpflichtet es zu machen.

    Liebe Grüße

  • vor 1 Jahrzehnt

    zumindest die mutter die nicht zu lösen ist stellt einen sachmangel dar. ob du einen anspruch auf original-radmuttern hast weiß ich nicht, kann aber schon sein - lass dir den Befund von der Werkstatt am besten schriftlich geben, geh zum händler, dann muss er dir das zeug austauschen bzw. schadensersatz leisten.

    wenn er sich weigert hilft wohl wirklich der weg zum anwalt... schau am besten auch nochmal in den vertrag den du mit dem händler geschlossen hast bzw. in die bestimmungen bezüglich der garantie - da müsste eigentlich geschildert sein was genau garantiert wird, und wie der ablauf ist.

    wenn er sich querstellt hilft der weg zum anwalt...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst den Kaufvertrag genau lesen, wenn die Garantie gültig ist, dann wird er (Verkäufer) wohl neue Radmuttern besorgen müssen ,wenn es aber irgendwo im Vertrag sagt :gekauft wie besehen, denn hast Du keine Chance.

    Quelle(n): Flensburg
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