in einem haus mit aufzug, brauchen die bewohner im erdgeschoss weniger miete bezahlen ? ?

2008-11-22T01:15:47Z

danke für eure antworten -
ein makler hat mir diesen "Floh" ins ohr gesetzt-
das gehörte sicher zu seiner verkaufsstrategie -

danke ihr habt mir sicherheit gegeben

Anonym2008-11-22T00:50:46Z

Beste Antwort

Warum machen sich einige Antwortgeber so schwer: Du musst die Kosten für dem Fahrstuhl mitbezahlen, entscheid das Landgericht Augsburg im Jahre 2003 Aktenzeichen: 4 S 3689/02.

Und im Jahre 2006 hat der Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06) dies bestätigt.

Die Sache wurde also schon ausgehandelt, Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europ. Gerichtshof werden sicherlich nicht angenommen.

Lucy Nguyen2008-11-22T09:55:49Z

wäre verständlich, die anderen müssen für den Lift mitzahlen.

Anonym2008-11-22T09:29:15Z

Blödsinn. Schlimm genug, dass die sich auch voll an den Aufzugkosten beteiligen müssen!
Die Häuser mit Aufzug gehören oft verschiedenen Eigentümern (Teileigentum) und die bestimmen jeder für sich die Mietpreise. Also: Unsinn!

hulga2008-11-22T09:03:09Z

nein, denn die bewohner haben ja die möglichkeit, egal in welchem stockwerk sie wohnen, ihn auch zu benutzen.

Popeye2008-11-22T08:17:38Z

Natürlich nicht, du kannst ja nicht ausschließen, dass du den Aufzug nie benutzen wirst. Willst du auch das Licht, das oben brennt nicht mitbezahlen, weil es ja nicht bis in dein Stockwerk reicht?

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