Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

in einem haus mit aufzug, brauchen die bewohner im erdgeschoss weniger miete bezahlen ? ?

Update:

danke für eure antworten -

ein makler hat mir diesen "Floh" ins ohr gesetzt-

das gehörte sicher zu seiner verkaufsstrategie -

danke ihr habt mir sicherheit gegeben

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Warum machen sich einige Antwortgeber so schwer: Du musst die Kosten für dem Fahrstuhl mitbezahlen, entscheid das Landgericht Augsburg im Jahre 2003 Aktenzeichen: 4 S 3689/02.

    Und im Jahre 2006 hat der Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06) dies bestätigt.

    Die Sache wurde also schon ausgehandelt, Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europ. Gerichtshof werden sicherlich nicht angenommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die Kosten sind pauschal auf alle Mieter umgelegt, egal welche Etage.

    Grund kann sein, dass du ja theoretisch die Möglichkeit hast, ihn zu benutzen. Ist zwar nicht unbedingt logisch, aber solchen Dingen spielt Logik oftmals keine Rolle.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, wäre aber eine gute Idee, denn es ist ja nicht nur der Aufzug,

    da kommt noch das Treppenhaus dazu und die erhöhten Heizkosten (je höher desto mehr Wind, desto mehr Auskühlung dazu kommt noch der Strom für die erhöhte Pumpenleistung, die notwendig ist, das Heizsystem zu betreiben.

    Versuch vielleicht mal beim Verfassungsgericht eine Beschwerde wegen ungerechter Behandlung.

    Ps. Korregiere aber Miete weg und Umlagen hin, weil da geht es um die umlage der Nebenkosten.

    Wenn Du dann noch anführst, das die oben eine viel bessere Aussicht haben (stimmt zwar) , fällst Du garantiert hinten runter.

    mfg Jo

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das hatten die EG-Bewohner in unserem Wohnhaus auch versucht. Ausserdem wissen sie das ja schon beim Einzug !

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, sie fahren ja auch in den Keller. Das wurde auch von Gerichten überprüft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wäre verständlich, die anderen müssen für den Lift mitzahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Blödsinn. Schlimm genug, dass die sich auch voll an den Aufzugkosten beteiligen müssen!

    Die Häuser mit Aufzug gehören oft verschiedenen Eigentümern (Teileigentum) und die bestimmen jeder für sich die Mietpreise. Also: Unsinn!

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, denn die bewohner haben ja die möglichkeit, egal in welchem stockwerk sie wohnen, ihn auch zu benutzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich nicht, du kannst ja nicht ausschließen, dass du den Aufzug nie benutzen wirst. Willst du auch das Licht, das oben brennt nicht mitbezahlen, weil es ja nicht bis in dein Stockwerk reicht?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hallo

    bedingt ja!

    ich hatte mal eine Erdgeschoss wohnung wo ich tatsächlich ca 70 DM (schön war die zeit),weniger als die anderen mieter zahlen musste.

    allerdings wurde die wohnung von privat vermietet!

    bei einem wonungsbau unternehmen,wie zb gagfah,gewoba,stewog usw.

    ist das nätürlich nicht so.

    mfg marco

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.