Wie kann man das Recht auf Bildung auslegen?
Ich würde gerne wissen, wie man das Recht auf Bildung auslegen kann.
Wenn man beispielsweise sich auf dem 2. Bildungsweg befindet, hat man da noch das Recht auf Bildung?
Ich möchte mein Abitur nachholen und bin mit dem "Leistungskurs-Angebot"(3 Kurse zur Auswahl, 2 davon für meine Zukunft unnütz) unzufrieden. Ich fühle mich ungerecht behandelt und würde gerne wissen, ob ich mich auf das Recht auf Bildung berufen darf um das Angebot zu ändern. Ich habe keine Möglichkeit eine andere Schule zu besuchen, um mein Abitur nachzuholen. Es kann doch nicht wahr sein, dass all die Arbeit die ich bereits investiert habe (1 1/2 Jahre für die FOR,1 Jahr für die Qualifikationsphase), jetzt so knapp vor dem Ziel zu Nichte getrampelt wird, weil die Schule einen weiteren Kurs verweigert, oder etwa doch?