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Wie kann man das Recht auf Bildung auslegen?

Ich würde gerne wissen, wie man das Recht auf Bildung auslegen kann.

Wenn man beispielsweise sich auf dem 2. Bildungsweg befindet, hat man da noch das Recht auf Bildung?

Ich möchte mein Abitur nachholen und bin mit dem "Leistungskurs-Angebot"(3 Kurse zur Auswahl, 2 davon für meine Zukunft unnütz) unzufrieden. Ich fühle mich ungerecht behandelt und würde gerne wissen, ob ich mich auf das Recht auf Bildung berufen darf um das Angebot zu ändern. Ich habe keine Möglichkeit eine andere Schule zu besuchen, um mein Abitur nachzuholen. Es kann doch nicht wahr sein, dass all die Arbeit die ich bereits investiert habe (1 1/2 Jahre für die FOR,1 Jahr für die Qualifikationsphase), jetzt so knapp vor dem Ziel zu Nichte getrampelt wird, weil die Schule einen weiteren Kurs verweigert, oder etwa doch?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du wirst Dich vermutlich nicht mit dem Recht auf Bildung gegen das Schulangebot wehren können. Der Staat bietet Dir ja Bildungsmöglichkeiten, auch wenn diese Dir nicht gefallen.

    Deine Beschwerde würde zum einen daran scheitern, dass die bestehenden Regelungen zumutbar sind und Dir eher mehr Bildung zukommen lassen als Du möchtest, zum anderen daran, dass Bildung und Sozialstaat unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Eine individualistische / einseitige Bildung / Ausbildung ist weder gewollt noch finanzierbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es steht im Grundgesetz; leider wird es trotzdem immer wieder von Politikern ausgehebelt.

    mfG gw38

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