Ist eine Betriebsversammlung eine Pflichtveranstaltung?
Muss man da hin gehen oder kann man auch den Sch.... schwänzen?
Muss man da hin gehen oder kann man auch den Sch.... schwänzen?
Bonnie
Beste Antwort
Nur wenn sie während der Arbeitszeit stattfindet.
Anonym
Die BV findet aus gutem Grund während der Arbeitszeit statt. Aus diesem Grund wäre unentschuldigtes Fehlen vermutlich fatal.
Anonym
Als Firmeninhaber kann ich Dir diese Frage ganz eindeutig beantworten. Liegt die Betriebsversammlung innerhalb der Arbeitszeit, so ist es Pflicht, an dieser teilzunehmen. (...wird auch in Deinem Arbeitsvertrag stehen)
Wird die Versammlung nach der Arbeitszeit gelegt, so besteht kein Pflichterscheinen. Du kannst jedoch sicher sein, dass wir Firmeninhaber schon genau beäugen, wer anwesend ist. Dies zeigt uns das Interesse des Mitarbeiters an der Firma und sein Eigeninteresse.
THOMAS44
Die regelmäÃigen Betriebsversammlungen und die, welche auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen werden, finden während der Arbeitszeit statt. Die Teilnahme an diesen Versammlungen einschlieÃlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Das gilt auch dann, wenn regelmäÃige Betriebsversammlungen auÃerhalb der Arbeitszeit stattfinden sollten. Sonstige Betriebsversammlungen finden auÃerhalb der Arbeitszeit statt. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht bei sonstigen Betriebsversammlungen nicht. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit durchgeführte sonstige Betriebsversammlungen berechtigen den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsentgelt zu mindern.
Die Durchführung von Betriebsversammlungen ist im Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben (§§ 42-46 BetrVG). Sie dient in erster Linie der Unterrichtung der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat, bietet darüber hinaus aber auch die Möglichkeit zur Aussprache. Durch die Betriebsversammlung können Beschlüsse gefasst werden, an die der Betriebsrat zwar nicht gebunden ist, die er jedoch im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten als Betriebsrat zu berücksichtigen hat. Die Betriebsversammlung besitzt auch nicht die Kompetenz, mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abzuschlieÃen.
Kann wegen der Eigenart eines Betriebs eine Betriebsversammlung aller Arbeitnehmer nicht zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, sind Teilversammlungen durchzuführen. Gegebenenfalls sind Abteilungsversammlungen durchzuführen, die möglichst gleichzeitig stattzufinden haben. Abteilungsversammlungen bieten sich an, wenn es um die besonderen Belange der Arbeitnehmer von bestimmten Abteilungen geht.
Du musst da leider hin gehen.
LG
Ziva David Fan
Man sollte auf jedenfall zur Betriebsversammlung hin gehen!