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Ist eine Betriebsversammlung eine Pflichtveranstaltung?

Muss man da hin gehen oder kann man auch den Sch.... schwänzen?

9 Antworten

Bewertung
  • Bonnie
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nur wenn sie während der Arbeitszeit stattfindet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die regelmäßigen Betriebsversammlungen und die, welche auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen werden, finden während der Arbeitszeit statt. Die Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Das gilt auch dann, wenn regelmäßige Betriebsversammlungen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden sollten. Sonstige Betriebsversammlungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht bei sonstigen Betriebsversammlungen nicht. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit durchgeführte sonstige Betriebsversammlungen berechtigen den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsentgelt zu mindern.

    Die Durchführung von Betriebsversammlungen ist im Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben (§§ 42-46 BetrVG). Sie dient in erster Linie der Unterrichtung der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat, bietet darüber hinaus aber auch die Möglichkeit zur Aussprache. Durch die Betriebsversammlung können Beschlüsse gefasst werden, an die der Betriebsrat zwar nicht gebunden ist, die er jedoch im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten als Betriebsrat zu berücksichtigen hat. Die Betriebsversammlung besitzt auch nicht die Kompetenz, mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abzuschließen.

    Kann wegen der Eigenart eines Betriebs eine Betriebsversammlung aller Arbeitnehmer nicht zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, sind Teilversammlungen durchzuführen. Gegebenenfalls sind Abteilungsversammlungen durchzuführen, die möglichst gleichzeitig stattzufinden haben. Abteilungsversammlungen bieten sich an, wenn es um die besonderen Belange der Arbeitnehmer von bestimmten Abteilungen geht.

    Du musst da leider hin gehen.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    1) Es liegt in Deinem eigenen Interesse, Interesse am Betrieb zu zeigen.

    2) Wenn die Betriebsversammlung während der Arbeitszeit liegt und angeordnet ist, gehört sie zur vertragsmäßig vereinbarten Arbeitsleistung.

    3) Liegt die Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit und ist sie angeordnet, werden Überstunden fällig.

    4) Weder musst Du zu einer Betriebsversammlung noch musst Du überhaupt in oder für den betreffenden Betrieb arbeiten. Du kannst auch auf dem Flur in der Agentur für Arbeit warten, bis Deine Wartenummer aufgerufen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja,du bekommst die zeit doch bezahlt.außerdem möchtest du doch wissen,was es neues im unternehmen gibt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Firmeninhaber kann ich Dir diese Frage ganz eindeutig beantworten. Liegt die Betriebsversammlung innerhalb der Arbeitszeit, so ist es Pflicht, an dieser teilzunehmen. (...wird auch in Deinem Arbeitsvertrag stehen)

    Wird die Versammlung nach der Arbeitszeit gelegt, so besteht kein Pflichterscheinen. Du kannst jedoch sicher sein, dass wir Firmeninhaber schon genau beäugen, wer anwesend ist. Dies zeigt uns das Interesse des Mitarbeiters an der Firma und sein Eigeninteresse.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die BV findet aus gutem Grund während der Arbeitszeit statt. Aus diesem Grund wäre unentschuldigtes Fehlen vermutlich fatal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte auf jedenfall zur Betriebsversammlung hin gehen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Betriebsversammlung ist keine Pflichtveranstaltung ,es sei denn es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass das erscheinen Pflicht ist ,es sollte aber auch ein gewisses Interesse vom Arbeitnehmer da sein ,denn es geht immerhin um seinen Arbeitsplatz.

    Natürlich darf man dich aber nicht Abmahnen nur weil du nicht erschienen bist ,weil du gerade Nachtschicht hattest und du die Versammlung verschlafen hast.

    Ist mir erst letztens selbst passiert.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ey, du, frag doch den Monokelträger, den du Boss nennst. knick.

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