Kein Anrecht die Identität der Person zu erfahren die uns angezeigt hat?

Wir wurden beim Veterinär-Amt angezeigt und hatten diesbezüglich auch einen "Hausbesuch", dabei wurde festgestellt das die Anschuldigung falsch war und die Tiere in einem Top-Zustand.Auf unsere Frage nach dem Namen der Person die die Anzeige gemacht hat wurde gesagt das darüber keine Angaben gemacht werden dürften.Stimmt das wirklich ? Welche Möglichkeit gibt es für uns an die Daten zu gelangen?

Anonym2008-10-30T03:04:20Z

Beste Antwort

Als ich vor Jahren umgezogen bin,gab es jemand der mir das Ordnungsamt "geschickt" hat,da ich angeblich eine Tischlerei in meiner Wohnung betrieb.Ich habe Fußleisten angebracht,Borten befestigt und renoviert und auch eine Säge benutzt.Das alles hat halt ein bißchen länger gedauert,da ich sowas bis dato noch nie allein gemacht habe.
Die konnten oder durften mir nicht sagen,wer aus dem Haus das war.
Wenn mein bester Freund von der Arbeit kam,ist er noch vorbei gekommen,um zu helfen.Zu der Zeit bekam ich nach der Trennung von meinem damaligen Mann Sozialhilfe,und prommt hat mich wieder eine Person aus dem Haus(Vermutung von mir)angezeigt,das ich nicht mit meiner Tochter allein wohnen würde.Die durften sich mein Badezimmer anschauen(wegen Rasierzeug und sowas) und auch meinen Kleiderschrank.Das fand ich ziemlich demütigend,da ich ja nun wirklich allein wohnte.Auch da wurde mir nicht gesagt,wer das behauptet hat.Ich bin dort sofort wieder ausgezogen,als ich einen Job hatte und mir das wieder leisten konnte.

Anonym2008-10-31T16:22:57Z

Der Vetrinärarzrt hat richtig gehandelt. Solche Daten dürfen nicht einfach herausgegeben werden. An diese Daten kommst du also gar nicht. Das ist auch richtig so, sonst hätten wir hier bald massenhaft Selbstjustiz.

Sprendlinger2008-10-30T17:22:59Z

Ihr wurdet von der Behörde kontrolliert und die hatte keine Beanstandung. Es kann ja auch sein, dass es ein anonymer Hinweis war. Wenn die Behörde öfters in die Irre geführt wird, wird sie sich auch dagegen wehren oder nichts mehr unternehmen.

Anonym2008-10-30T17:16:26Z

Nur bei einem fortdauernden Strafverfahren wäre es möglich über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu erhalten.
Das das Verfahren aber wahrscheinlich eingestellt worden ist, ist dieser Verwaltungsakt erledigt.
Man könnte jetzt versuchen Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat oder falscher Anschuldigung gegen unbekannt zu erstatten und das Veterinär Amt als Zeuge benennen.
Der Straftatbestand des Vortäuschens ist als erfüllt zu betrachten, weil bereits behördliche Schritte eingeleitet worden sind.
Beides ist ein Offizialdelikt und muss von der Polizei als Anzeige zur Vorlage bei der STA vorgelegt werden.
Ich würde es probieren.

Anonym2008-10-30T15:14:13Z

Liebenswerte Nachbarn hatten auch aus unserer Hündin einen "Kettenhund" gemacht. Doch der Besuch hat sich für sie nicht gelohnt, denn nun haben wir es sogar schriftlich!

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