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Kein Anrecht die Identität der Person zu erfahren die uns angezeigt hat?

Wir wurden beim Veterinär-Amt angezeigt und hatten diesbezüglich auch einen "Hausbesuch", dabei wurde festgestellt das die Anschuldigung falsch war und die Tiere in einem Top-Zustand.Auf unsere Frage nach dem Namen der Person die die Anzeige gemacht hat wurde gesagt das darüber keine Angaben gemacht werden dürften.Stimmt das wirklich ? Welche Möglichkeit gibt es für uns an die Daten zu gelangen?

16 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Als ich vor Jahren umgezogen bin,gab es jemand der mir das Ordnungsamt "geschickt" hat,da ich angeblich eine Tischlerei in meiner Wohnung betrieb.Ich habe Fußleisten angebracht,Borten befestigt und renoviert und auch eine Säge benutzt.Das alles hat halt ein bißchen länger gedauert,da ich sowas bis dato noch nie allein gemacht habe.

    Die konnten oder durften mir nicht sagen,wer aus dem Haus das war.

    Wenn mein bester Freund von der Arbeit kam,ist er noch vorbei gekommen,um zu helfen.Zu der Zeit bekam ich nach der Trennung von meinem damaligen Mann Sozialhilfe,und prommt hat mich wieder eine Person aus dem Haus(Vermutung von mir)angezeigt,das ich nicht mit meiner Tochter allein wohnen würde.Die durften sich mein Badezimmer anschauen(wegen Rasierzeug und sowas) und auch meinen Kleiderschrank.Das fand ich ziemlich demütigend,da ich ja nun wirklich allein wohnte.Auch da wurde mir nicht gesagt,wer das behauptet hat.Ich bin dort sofort wieder ausgezogen,als ich einen Job hatte und mir das wieder leisten konnte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist korrekt, schliesslich will man ja nicht, dass "Racheaktionen" erfolgen ... man kann aber, wenn es aufgrund einer Nötigung so aussieht, Anzeige gegen unbekannt machen, dann klärt die Staatsanwaltschaft das, und die kommen an die Daten ran ...

    Es soll schliesslich der, der zurecht eine Anzeige aufgrund eines Offizialdeliktes macht vor Repressionen geschützt werden, aber auch Personen, die das System missbrauchen (ohne begründeten Verdacht Anzeige machen um jemanden zu Schädigen) sollen verfolgt werden können ...

    Geh mal davon aus, dass die Anzeige nicht bösartig war sondern von jemandem erfolgte, der eure Tiere genauso respektiert wie ihr ...

    Gruss

    Adi

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist richtig. die dürfen keine namen rausrücke. und es gibt auch keine möglichkeit da ran zu kommen.

    wer weiß ob ihr nicht rachsuchtige, brutale tierbesitzter seit die gleich ihre hunde auf die person hetzten. nein, ich glaube nicht das du so bist. aber die behörden können das ja nicht wissen.

    ich bin mir nicht sicher aber vielleicht kannst du eine gegenanzeige wegen anzeige falscher tatsachen machen. vielleicht bringt das was.

    viel glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten für Deine Nerven ist wohl, das Ganze mit einem Kopfschütteln abzutun und zu vergessen.

    Natürlich könntest Du bei der Polizei eine Anzeige einreichen gegen "unbekannt" wegen falscher Verdächtigung und Nötigung, und die Polizei wird dann vom Veterinäramt die Daten holen. Wie rasch Du dann Bescheid weisst über die Identität des Anzeigers, ist offen.

    Das Strafverfahren selbst dürfte ohnehin eingestellt werden, wenn der Anzeiger glaubhaft versichert, Anhaltspunkte dafür gehabt zu haben, dass es den Tieren bei Euch schlecht gegen könnte.

    Rein theoretisch ist es ja auch denkbar, dass jemand Dich anonym oder auch mit einem falschen Namen als Absender beim Veterinäramt verpfiffen hat - dann bist Du so schlau wie zuvor.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Dazu habt ihr kein Anrecht und werdet es auch nie erfahren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Stelle eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und Verleumdung (§187 StGB). Die Staatsanwaltschaft wird zumindest wegen der falschen Verdächtigung ermitteln. Falls du einen Anwalt beauftragst kann dieser dann Akteneinsicht beantragen. Allzu viel wird vermutlich nicht herauskommen, solche Anzeigen sind häufig anonym, oder falls der Name bekannt ist, dann war es halt ein "Irrtum".

    Vermutlich war es einer der "lieben Nachbarn".

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Kein Recht,es ist leider so.

    Man kann es auch anders nennen: es lebe die

    Denunziation ,

    wenn man zu Unrecht angezeigt wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vetrinärarzrt hat richtig gehandelt. Solche Daten dürfen nicht einfach herausgegeben werden. An diese Daten kommst du also gar nicht. Das ist auch richtig so, sonst hätten wir hier bald massenhaft Selbstjustiz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr wurdet von der Behörde kontrolliert und die hatte keine Beanstandung. Es kann ja auch sein, dass es ein anonymer Hinweis war. Wenn die Behörde öfters in die Irre geführt wird, wird sie sich auch dagegen wehren oder nichts mehr unternehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Liebenswerte Nachbarn hatten auch aus unserer Hündin einen "Kettenhund" gemacht. Doch der Besuch hat sich für sie nicht gelohnt, denn nun haben wir es sogar schriftlich!

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