Ende diesen Monats läuft an meinem Motorrad der TÜV ab. Das Motorrad ist vorübergehend abgemeldet und steht seit über einem Jahr an einem guten und trockenen Platz. Dort kann es auch problemlos den nächsten Winter stehen bleiben.
Ich selbst bin aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht in der Lage, mein Motorrad zu bewegen. Außer mir darf aus versicherungstechnischen Gründen niemand damit fahren. Im kommenden Frühjahr will ich - wenn nichts dazwischen kommt - wieder fahren.
Was ist in dieser Situation sinnvoller? Das Motorrad kurzfristig anzumelden, zur Inspektion zu bringen und dann beim TÜV vorzustellen oder im kommenden Frühjahr die Inspektion durchzuführen und dann für die Wiederzulassung zur Einzelabnahme zu bringen?
Da mir momentan die Kraft fehlt, das Motorrad sicher im Straßenverkehr zu bewegen, ist der Transport mit einem Anhänger sowohl jetzt als auch im kommenden Frühjahr sowieso von Nöten.
Danke für Eure Antworten!
LG Nick
dg3fbj2008-10-20T15:05:23Z
Beste Antwort
Eine Einzelabnahme (Vollabnahme §21) ist ohnehin nicht nötig. Eine HU (§29) kann auch im Frühjahr gemacht werden. Da das Fahrzeug abgemeldet ist wird die HU auch nicht zurückdatiert. Eine Zulassung würde dann so ablaufen: Dewckungskarte bei der Versicherung holen. Zur Zulassungsstelle mit anderem Fahrzeug und Nummer abholen (ohne Stempel) Nummer ohne Stempel anschrauben und TÜV machen, dann zur Zulassung und fertig zulassen. Oder ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) bentragen um damt die Inspektion Testfahrt und den TÜV zu machen. Hierbei aber mit der Versicherung vorher abklären, daß das Fahrzeug anschließend fest zugelassen wird und die Kurzzeitzulassung nicht zu teuer wird.
Hi! Im Früjahr ,denn du verschenkst ein halbes jahr TÃV wenn du es jetzt machen lässt. und die anmeldung kostet ja auch noch was. Da es jetzt eh abgemeldet ist, ist dass egal. Du muÃt nur TÃV machen wenn du es die nächsten Monate fahren würdest. Mein Schwiegervater in spee hat ein Autohaus und hat mir das so erklärt. Wichtig: Da das Motorrad "abgemeldet" ist bekommst du im Frühjahr TÃV und es wird NICHT zurückgesetzt auf Oktober. Wenn es nicht abgemeldet wäre, dann ist das was anderes. LG
Lässt Du es angemeldet machst Du Dich strafbar da das Motorrad keine gültige TÃV-Plakette hat. Und da ist es unerheblich ob Du damit fährst oder es irgendwo rumstehen hast.
Da das Motorrad ja schon abgemeldet ist kannst Du mit dem TÃV bis zum Frühjahr warten.
Sinnvoller ist es, Inspektion und TÃV/AU erst im nächsten Frühjahr machen zu lassen, schlieÃlich steht das Bike ja erstmal wieder ein paar Monate rum, bevor es dann wieder regelmäÃig bewegt wird.
Die Gültigkeit der TÃV-Plakette im nächsten Frühjahr ist aber trotzdem auf 10/2010 beschränkt.