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TÜV jetzt oder nächstes Frühjahr?

Ende diesen Monats läuft an meinem Motorrad der TÜV ab. Das Motorrad ist vorübergehend abgemeldet und steht seit über einem Jahr an einem guten und trockenen Platz. Dort kann es auch problemlos den nächsten Winter stehen bleiben.

Ich selbst bin aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht in der Lage, mein Motorrad zu bewegen. Außer mir darf aus versicherungstechnischen Gründen niemand damit fahren. Im kommenden Frühjahr will ich - wenn nichts dazwischen kommt - wieder fahren.

Was ist in dieser Situation sinnvoller?

Das Motorrad kurzfristig anzumelden, zur Inspektion zu bringen und dann beim TÜV vorzustellen oder im kommenden Frühjahr die Inspektion durchzuführen und dann für die Wiederzulassung zur Einzelabnahme zu bringen?

Da mir momentan die Kraft fehlt, das Motorrad sicher im Straßenverkehr zu bewegen, ist der Transport mit einem Anhänger sowohl jetzt als auch im kommenden Frühjahr sowieso von Nöten.

Danke für Eure Antworten!

LG Nick

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Einzelabnahme (Vollabnahme §21) ist ohnehin nicht nötig. Eine HU (§29) kann auch im Frühjahr gemacht werden. Da das Fahrzeug abgemeldet ist wird die HU auch nicht zurückdatiert. Eine Zulassung würde dann so ablaufen: Dewckungskarte bei der Versicherung holen. Zur Zulassungsstelle mit anderem Fahrzeug und Nummer abholen (ohne Stempel) Nummer ohne Stempel anschrauben und TÜV machen, dann zur Zulassung und fertig zulassen. Oder ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) bentragen um damt die Inspektion Testfahrt und den TÜV zu machen. Hierbei aber mit der Versicherung vorher abklären, daß das Fahrzeug anschließend fest zugelassen wird und die Kurzzeitzulassung nicht zu teuer wird.

    Quelle(n): Erfahrung als Oldtimerschrauber
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi!

    Im Früjahr ,denn du verschenkst ein halbes jahr TÜV wenn du es jetzt machen lässt. und die anmeldung kostet ja auch noch was. Da es jetzt eh abgemeldet ist, ist dass egal. Du mußt nur TÜV machen wenn du es die nächsten Monate fahren würdest.

    Mein Schwiegervater in spee hat ein Autohaus und hat mir das so erklärt.

    Wichtig: Da das Motorrad "abgemeldet" ist bekommst du im Frühjahr TÜV und es wird NICHT zurückgesetzt auf Oktober.

    Wenn es nicht abgemeldet wäre, dann ist das was anderes.

    LG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sinnvoller ist es, Inspektion und TÜV/AU erst im nächsten Frühjahr machen zu lassen, schließlich steht das Bike ja erstmal wieder ein paar Monate rum, bevor es dann wieder regelmäßig bewegt wird.

    Die Gültigkeit der TÜV-Plakette im nächsten Frühjahr ist aber trotzdem auf 10/2010 beschränkt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann lass dir Zeit bis zum Frühjahr. Du musst aber bedenken, dass der TÜV Stempel dann zurückdatiert wird auf das Datum, an dem der TÜV fällig gewesen wäre. Ne Verlängerung gibts also nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hör auf die anderen. Das ist alles richtig!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst das Motorrad abmelden oder zum TÜV.

    Lässt Du es angemeldet machst Du Dich strafbar da das Motorrad keine gültige TÜV-Plakette hat. Und da ist es unerheblich ob Du damit fährst oder es irgendwo rumstehen hast.

    Da das Motorrad ja schon abgemeldet ist kannst Du mit dem TÜV bis zum Frühjahr warten.

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