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TÜV/ASU verpennt.Strafkosten?

Mir ist leider aufgefallen,das ich mit Tüv u. ASU einen Monat hinterher hinke und will/muss nach Karneval endlich hin.Habe gelesen,das es Strafe kostet,weiß jemand wieviel?Muss man direkt an den Tüv zahlen oder bekommt man von der Stvo.eine Rechnung zugeschickt?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Beim Tüv oder Dekra kostet es keine Strafe, nur die normalen Gebühren. Allerdings wird die neue Plakette einen Monat zurückdatiert, also auf 01/2009.

    Nur wenn Du in eine Polizeikontrolle gerätst, kostet es eine Mahngebühr ca.10-20 Euro. Also lass Dich nicht erwischen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beim TÜV kostet es dich nicht mehr,aber wenn du in eine

    Polizei-Kontrolle kommst,kostet es 15,-Euro.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die strafe musst du nur bezahlen wenn du erwischt wirst von der polizei

    ich hatte mein tüv und au seit september überzogen und es hat mich keine strafe gekostet.

    tüv erst donnerstag gemacht.

    wenn du allerdings erwischt wirst von der polizei kann es sogar punkte kosten.

    wie viel weis ich aber jetzt auch nicht aus dem stehgreif

  • vor 1 Jahrzehnt

    Strafe musst Du erst bezahlen wenn Dich die Polizei damit erwischt hat. Wir waren auch schon mal einen Monat drüber, hat beim TÜV nichts extra gekostet. Ich würde aber nicht allzu lange damit warten...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kostet natürlich keine Strafe so lange Dich keiner erwischt !!!! Zu "Bikedoktor" möchte ich mal sagen wenn Du soviel Ahnung von Mopeds hast wie Du hier schreibst oh je !!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normal keine Strafe , TÜV / ASU wird zurück datiert

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du in eine Polizeikontrolle kommst, kostet das momentan erst mal 15€ , würde aber nicht länger warten muss ja nicht erst noch teurer werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Seit kurzem, darf man den TÜV und die ASU nur noch einen Monat überziehen. Länger, darfst Dich nur nicht erwischen lassen. Ist nicht teuer, glaub 15 €, paßt schon.

    Bezahlst aber nicht an den TÜV, denen ist das egal. Kenne ich schon.

    Stvo ist ein Gesetz. Die kann nicht schreiben.

    Viel Glück beim TÜV, hoffe das dein Auto durchkommt. Und laß Dich nicht von der Polizei erwischen, weil dann mußt dazu zahlen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fahr mal schnell hin und laß

    beides machen.

    Es kostet nur was, wenn Dich die Politessen

    erwischen. Also nirgends auffälig parken.

    .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Rechtsprechung ist in diesem Falle geändert worden, es kostet auf alle Fälle Strafe, diese Schonfrist von einem Monat gibt es nicht mehr. Nur wieviel weiß ich nicht.

    Dennoch darfst du auch mit einem Fahrzeug wo TÜV/AU abgelaufen ist zum TÜV fahren. Am besten bei deiner TÜV / Dekra-Stelle anrufen und dich da anmelden, dann bist du auf der sicheren Seite falls du auf der Fahrt von der Polizei angehalten wirst. Dann kostet es keine Strafe.

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