Scheidung nach 8 Monaten anullieren?

Weiß jemand, ob es möglich ist eine einvernehmliche Scheidung nach 8 Monaten annullieren zu lassen?

2008-10-06T04:35:55Z

es geht nicht darum das ich sie zurück haben möchte.

2008-10-06T04:39:52Z

ich willigte der Scheidung ein, abgemacht war das keine seite Forderungen stellt doch sie versucht nun irgendwelche kosten auf mich abzuwerfen, bei einer erneuten Scheidung könnte wir nämlich die schulden aus der ehe teilen. so bleibe ich allein darauf sitzen und sie versucht mir eins auszuwischen.

mytilena2008-10-06T04:23:56Z

Beste Antwort

Wenn die Scheidung rechtsgültig ist, es also ein gerichtliches Urteil gibt, kann man nur wieder neu heiraten.

Chrissy2008-10-07T20:03:04Z

Nach Ausspruch der Scheidung hat man 1 Monat Zeit dagegen Berufung einzulegen. Da es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelte ist sicherlich auf Rechtsmittel verzichtet worden und die Scheidung war sofort rechtskräftig und dagegen ist n i c h t s zu machen.

Vereinbarungen jeglicher Art werden normalerweise schriftlich niedergelegt und sind dann auch Gegenstand des Scheidungsverfahrens und auch bindend !!!

Das ist bei Dir scheinbar nicht geschehen, Ihr habt Euch mündlich geeinigt und Deine Ex-Frau hält sich nicht mehr daran. Da kannst Du nichts machen - leider - !

Aber !!! wenn es um Schulden geht, die während der Ehe entstanden sind, haftest Du nicht alleine, sondern auch Deine Ex-Frau zur Hälfte.

Die Fragen werden hier leider immer zu pauschal gestellt ohne nähere Informationen ! Deshalb ist es nicht so einfach, entsprechende Ratschläge oder Hilfestellungen zu geben.

Im Zweifelsfall einen Anwalt befragen, der wird Dir aber auch nichts anderes sagen können.

Anonym2008-10-06T18:33:32Z

Ich hab mal was von Eheanullierung gehört, aber Scheidungsanullierung????? Nee, sorry.

fenja2008-10-06T18:21:17Z

Das geht nicht. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, ist es vorbei.

Anonym2008-10-06T11:44:51Z

Hallo!

Auch am Tag danach ist nix mit Anullierung (Das deutsche Recht kennt das Wort gar nicht).

Es war nunmal eine beidseitige Willenserklärung, die beurkundet wurde. Da ist nix mit "3-monatigem Rückgaberecht" ;-)

Es kann höchstens unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Aufhebung durch ein Urteil erfolgen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 1313 BGB ff. (bei Heirat).

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