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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Scheidung nach 8 Monaten anullieren?

Weiß jemand, ob es möglich ist eine einvernehmliche Scheidung nach 8 Monaten annullieren zu lassen?

Update:

es geht nicht darum das ich sie zurück haben möchte.

Update 2:

ich willigte der Scheidung ein, abgemacht war das keine seite Forderungen stellt doch sie versucht nun irgendwelche kosten auf mich abzuwerfen, bei einer erneuten Scheidung könnte wir nämlich die schulden aus der ehe teilen. so bleibe ich allein darauf sitzen und sie versucht mir eins auszuwischen.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Scheidung rechtsgültig ist, es also ein gerichtliches Urteil gibt, kann man nur wieder neu heiraten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Auch am Tag danach ist nix mit Anullierung (Das deutsche Recht kennt das Wort gar nicht).

    Es war nunmal eine beidseitige Willenserklärung, die beurkundet wurde. Da ist nix mit "3-monatigem Rückgaberecht" ;-)

    Es kann höchstens unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Aufhebung durch ein Urteil erfolgen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 1313 BGB ff. (bei Heirat).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hab mal was von Eheanullierung gehört, aber Scheidungsanullierung????? Nee, sorry.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das geht nicht. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, ist es vorbei.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Scheidung hat keine Bedenkzeit oder Rückgabefrist. Es handelt sich um ein Gerichtsurteil; das hat Bestand.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach Ausspruch der Scheidung hat man 1 Monat Zeit dagegen Berufung einzulegen. Da es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelte ist sicherlich auf Rechtsmittel verzichtet worden und die Scheidung war sofort rechtskräftig und dagegen ist n i c h t s zu machen.

    Vereinbarungen jeglicher Art werden normalerweise schriftlich niedergelegt und sind dann auch Gegenstand des Scheidungsverfahrens und auch bindend !!!

    Das ist bei Dir scheinbar nicht geschehen, Ihr habt Euch mündlich geeinigt und Deine Ex-Frau hält sich nicht mehr daran. Da kannst Du nichts machen - leider - !

    Aber !!! wenn es um Schulden geht, die während der Ehe entstanden sind, haftest Du nicht alleine, sondern auch Deine Ex-Frau zur Hälfte.

    Die Fragen werden hier leider immer zu pauschal gestellt ohne nähere Informationen ! Deshalb ist es nicht so einfach, entsprechende Ratschläge oder Hilfestellungen zu geben.

    Im Zweifelsfall einen Anwalt befragen, der wird Dir aber auch nichts anderes sagen können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Denke nicht, mache doch ein neues Hochzeitsfest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube eine Annulierung ist nur in den ersten 3 Moanten möglich.

    Aber ruf doch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familiensachen an und frag kurz am Telefon nach.

    Das ist dann kostenfrei und du hast Sicherheit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Annulieren bedeutet, dass die Ehe unwirksam gemacht wird, d.h. sie existierte dann nie.

    DAs liegt dann vor, wenn aufgrund von vorgetäuschten Tatsachen in die Ehe eingewilligt wird oder einer der Ehepartner nicht voll geschäftsfähig zum zeitpunkt der Eheschließung war.

    In sofern gibt es keine Fristen, wenn der Schwindel entdeckt wird,dann beginnt eine Frist - ich glaub es muss umgehend angezeigt werden.

    Scheidung mit sofortiger Wirkung heißt ohne Trennungsjahr, kommt dann vor, wenn das wohl des einzelnen Ehepartners in Gefahr steht...wie ZB Todesdrohungen, Gewalt -also Unzumutbar.

    VIEL GLÜCK und Liebe Grüße

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