Ist der Knüppel nun aus dem Sack?
Koalition einigt sich auf Bundeswehr-Einsatz im Inneren.
Dazu solle Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden.
Die Neuregelung soll den Grundgesetzartikel nach Angaben der Befürworter an die veränderte Bedrohungslage in Deutschland seit den Anschlägen vom 11. September 2001 anpassen. Nach bisherigem Recht kann die Bundeswehr nicht mit ihren militärischen Kapazitäten für die Abwehr eines Terrorangriffs zu Hilfe gerufen werden.
Wer aber difiniert den Begriff Terrorangrif, wer sitzt nächstes Jahr an den Hebeln der Macht!!
Weimar läßt grüßen, die Väter des GG wußten schon warum sowas verboten wurde!!
zu christian:
Wie kommst du denn darauf , dass das hätte verhindert werden können, kannst du Gedanken lesen, kannst du dich vor einem Selbstmörder schützen, der mit sich Selbst abgeschlossen hat und dem es egal ist was mit Ihm geschieht? Kann etwa ein Lokführer einen Selbstmord verhindern?
Nein das geht in beiden Fällen nicht , aber wir können verhindern, das unsere Demokratie auf dem ALTAR der vermeindlichen Sicherheit geopfert wird!!
gruß anni