mikado
Beste Antwort
Ich denke schon. Jedenfalls sind sicher die wenigsten Krimi-Autoren Verbrecher und die meisten Verfasser von Geschichtsbüchern haben die Sache auch nicht selbst erlebt.
Viel Erfolg!
artofmusic
Klar. Solange Du nicht irgendwelche Thesen verbreitest, die bestimmten Leuten ans Bein pinkeln.
Wenn Du zB in einem "Ratgeber" schreibst, bei der Herzinfarkt-Nachsorge könnte man dank Reflexzonen-Therapie auf Blutverdünner verzichten, wirst Du großen Ärger mit den Medizinern kriegen, die Dich wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung verklagen werden.
katastrophe1000
Bestimmt darfst du das. Ist ja wie Kaffesatzlesen, Steinlampentherapie und FengShui - hat keinen Sinn und mancher glaubt, dass es geht.
Also, nur zu. Irgendwen wirds schon glücklich machen.
Anonym
Ich weiß nicht was Ihnen Ihr Arzt rät, aber wir von der Versicherung raten Ihnen (mit dieser "Vormulierung" von Vorrezept) im Medizinrecht
nicht zu heilen mit Büchern und ihrem Wissen..., das ist unser Rat..