Wärmedämmung am Haus wie ist die gesetzliche Vorschrift?

Friere im Winter in meiner Bude und die Heizung läuft auf hochtouren.
Das Haus ist von 1941 und ohne Wärmeisolierung ( Mietshaus)
Giebt es nicht mitlerweile Vorschriften das der Vermieter ein Wärmeverschwender isolieren muß?
Wenn ja wo kann ich sowas nachlesen Bzw wie kann ich dem Vermiter nachweisen wiehoch der Verlust ist?

elli2008-08-31T03:11:15Z

Beste Antwort

die Vorschrift heißt: Energieeinsparverordnung (EnEV)
http://www.konrad-fischer-info.de/6prwsch.htm

http://www.enev-online.de/

EnEV schreibt Nachrüstpflichten im Altbau vor
http://www.dimagb.de/info/baualt/abuenev1.html#nach

Bei Umbau, Anbau, Fassadenrenovierung muss die EnEV angewandt werden.

Der Nachweis gelingt dir nur mit einem Gutachter.

steinbock2008-08-31T15:32:19Z

Die meisten Städte haben Angestellte die den Energiepass erstellen, das wird die sicherste Lösung sein, manchmal sind die Mitarbeiter kostenlos. Probieren.

Sprendlinger2008-08-31T14:38:09Z

Das gilt nur für Neubauten. Es muß je nach Alter unterschiedlich Isoliert werden. Am schlechtesten sieht es mit Häuser der 50er Jahren aus. Aus diesem Grund wurden die Vermieter verpflichtet bei Neuvermietung einen Energieausweis vor zulegen. Es gilt aber neu bei Verkauf und Neuvermietung. Du kannst daran keine Forderungen knüpfen.

HACKI & seine Freunde2008-08-31T10:09:05Z

Da dies in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt wird, mußt Du Dich beim Stadtbauamt, dem Landratsamt oder bei der Landesregierung Deines zuständigen Bundeslandes, bzw. Wohsitzes informieren

Wärmedämmung ist das eine, das andere ist Wärmespeicherung und Energieverhalten.

Wärmedämmung erreicht man mit sog. leichten Baustoffen, Wärmespeicherung mit schweren.