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Wärmedämmung am Haus wie ist die gesetzliche Vorschrift?

Friere im Winter in meiner Bude und die Heizung läuft auf hochtouren.

Das Haus ist von 1941 und ohne Wärmeisolierung ( Mietshaus)

Giebt es nicht mitlerweile Vorschriften das der Vermieter ein Wärmeverschwender isolieren muß?

Wenn ja wo kann ich sowas nachlesen Bzw wie kann ich dem Vermiter nachweisen wiehoch der Verlust ist?

4 Antworten

Bewertung
  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die Vorschrift heißt: Energieeinsparverordnung (EnEV)

    http://www.konrad-fischer-info.de/6prwsch.htm

    http://www.enev-online.de/

    EnEV schreibt Nachrüstpflichten im Altbau vor

    http://www.dimagb.de/info/baualt/abuenev1.html#nac...

    Bei Umbau, Anbau, Fassadenrenovierung muss die EnEV angewandt werden.

    Der Nachweis gelingt dir nur mit einem Gutachter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das gilt nur für Neubauten. Es muß je nach Alter unterschiedlich Isoliert werden. Am schlechtesten sieht es mit Häuser der 50er Jahren aus. Aus diesem Grund wurden die Vermieter verpflichtet bei Neuvermietung einen Energieausweis vor zulegen. Es gilt aber neu bei Verkauf und Neuvermietung. Du kannst daran keine Forderungen knüpfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die meisten Städte haben Angestellte die den Energiepass erstellen, das wird die sicherste Lösung sein, manchmal sind die Mitarbeiter kostenlos. Probieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da dies in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt wird, mußt Du Dich beim Stadtbauamt, dem Landratsamt oder bei der Landesregierung Deines zuständigen Bundeslandes, bzw. Wohsitzes informieren

    Wärmedämmung ist das eine, das andere ist Wärmespeicherung und Energieverhalten.

    Wärmedämmung erreicht man mit sog. leichten Baustoffen, Wärmespeicherung mit schweren.

    Quelle(n): 25 jährige Tätigkeit in der Bauträgerbranche
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