Wenn das Arbeitsamt einer 16 jährigen Ausbildungsplatzsuchenden einen Fahrtkostenzuschuß gewährt und statt 31,20€ ganze 3120,- € überweist, was muß man dann tun? Behalten und verprassen darf sie die Kohle ja wohl nicht, oder?
2008-08-24T10:47:49Z
Es ist eben keine dauerhafte Leistung, da dem Mädchen ja außer Fahrtkostenzuschüssen und Berwerbungskostenzuschüsse sowieso nichts bekommt. Die muss sie ja in jedem Fall einzeln beantragen und bekommt sie dann auch einzeln bewilligt.
Anonym2008-08-24T07:46:52Z
Beste Antwort
zum arbeitsamt gehen und sofort bescheid geben, die buchen das geld entweder zurück oder diejenige muss es zurück überweisen. mit dem verwendungszweck, der ihr gegeben wurde. verprassen darf sie es nicht, gibt nur hohe mahnkosten und jede menge ärger.
Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Vielleicht brauchst du diese Institution irgendwann im Leben noch einmal, dann wäre es bestimmt von Vorteil, nicht auf der Schwarzen Liste zu stehen.
Einem Freund ist mal Ähnliches passiert. Die haben seine Meldung verbummelt, dass er wieder Arbeit hat. Also hat er sie erneut angeschrieben. Der Brief, der zurück kam war so was von unverschämt! Er wurde hingestellt, als habe er sich Leistungen erschleichen wollen und als habe der Fehler bei ihm gelegen.
du kannst mal davon ausgehen, wenn dir 3210,- euro aus irgendwelchen gründen zustehen würden und das arbeitsamt überweist dir nur 31,20 euro, dann hörst und siehst du nichts mehr von denen und mußt um dein recht kämpfen. da das arbeitsamt dir aber viel zu viel ausgezahlt hat, kannst du mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit davon ausgen, das du schon bald post bekommst, wonach du entweder aufgefordert wirst, das geld zurück zu zahlen, oder aber du sagst, dass du das geld aufgebraucht hast und dann wird jeden monat eine bestimmte summe automatisch von deiner leistung abgezogen. letzteres würde ich dir aber nicht empfehlen, da du bei 3120,- euro ziemlich lange was schuldig bleibst. zwar zinsfrei, da es sich um staatsgelder handelt, aber je eher du das arbeitsamt vom hals hast, umso besser.
Du musst da garnichts tun, sondern kannst einfach warten. Wenn das Arbeitsamt den Fehler bemerkt, werden sie die zuviel bezahlte Summe zurückfordern. Erst dann musst Du das Geld zurückzahlen. Also lieber erstmal nicht auf den Kopf hauen :-).