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Wenn das Arbeitsamtt irrt?
Wenn das Arbeitsamt einer 16 jährigen Ausbildungsplatzsuchenden einen Fahrtkostenzuschuß gewährt und statt 31,20€ ganze 3120,- € überweist, was muß man dann tun?
Behalten und verprassen darf sie die Kohle ja wohl nicht, oder?
Es ist eben keine dauerhafte Leistung, da dem Mädchen ja außer Fahrtkostenzuschüssen und Berwerbungskostenzuschüsse sowieso nichts bekommt. Die muss sie ja in jedem Fall einzeln beantragen und bekommt sie dann auch einzeln bewilligt.
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
zum arbeitsamt gehen und sofort bescheid geben, die buchen das geld entweder zurück oder diejenige muss es zurück überweisen. mit dem verwendungszweck, der ihr gegeben wurde. verprassen darf sie es nicht, gibt nur hohe mahnkosten und jede menge ärger.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In einem Fall wurden 3 Monate vom Arbeitsamt überzahlt. Derjenige meldete es. Er erhielt die Auskunft abzuwarten. Nach 1 Jahr stellte das Amt dann seine Rückzahlungsforderung. (3000€)
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Kann mich den Vorrednern nur anschließen.
Vielleicht brauchst du diese Institution irgendwann im Leben noch einmal, dann wäre es bestimmt von Vorteil, nicht auf der Schwarzen Liste zu stehen.
Einem Freund ist mal Ähnliches passiert. Die haben seine Meldung verbummelt, dass er wieder Arbeit hat. Also hat er sie erneut angeschrieben. Der Brief, der zurück kam war so was von unverschämt! Er wurde hingestellt, als habe er sich Leistungen erschleichen wollen und als habe der Fehler bei ihm gelegen.
Also Vorsicht. Immer hübsch sauber bleiben!
- vor 1 Jahrzehnt
Mir passierte, dass von meinem Konto anstatt 20, 37Euro 2037 Euro angebucht wurden. Ich hab das reklamiert, denn es war ein Fehler der Bank und bekam das Geld nach 1 Jahr von einer Privatperson dann (Ebaykauf) zurück. In den Zusammenhang hatte ich gefunden, dass eine Person, die Hartz 4 bekam, solchen Geldsegen ausgegeben hatte und eine Klage abgewiesen wurde, da der Überweiser das Komma vergessen hatte. Es war sein Pech. Ich würde das Geld abheben und abwarten, was passiert. Das Arbeitsamt irrt meist zu Ungunsten der Arbeitslosen oder mutwillig?
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- MaxiLv 5vor 1 Jahrzehnt
du kannst mal davon ausgehen, wenn dir 3210,- euro aus irgendwelchen gründen zustehen würden und das arbeitsamt überweist dir nur 31,20 euro, dann hörst und siehst du nichts mehr von denen und mußt um dein recht kämpfen. da das arbeitsamt dir aber viel zu viel ausgezahlt hat, kannst du mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit davon ausgen, das du schon bald post bekommst, wonach du entweder aufgefordert wirst, das geld zurück zu zahlen, oder aber du sagst, dass du das geld aufgebraucht hast und dann wird jeden monat eine bestimmte summe automatisch von deiner leistung abgezogen. letzteres würde ich dir aber nicht empfehlen, da du bei 3120,- euro ziemlich lange was schuldig bleibst. zwar zinsfrei, da es sich um staatsgelder handelt, aber je eher du das arbeitsamt vom hals hast, umso besser.
- Poppy_I.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Klug wäre es, das Geld wirklich gleich zurück zu überweisen. Wenn Du wartest, wird Dir vom Amt höchstens noch Betrug unterstellt.
Ich hatte mal eine (geringe) Überzahlung und bekam später einen sehr bösen Brief, als ob ich den Fehler begangen hätte.
Ruf' doch einfach die Service Nummer an, dann bist Du sicher.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da es sich ja gleich um eine große Summe handelt, würde ich da mal anrufen. Wenn Du das Geld verprasst, ist es für Dich um so schwieriger, diesen Betrag auf einmal wieder zurück zu überweisen.
Die kommen schon darauf, wenn sie Rechnungsprüfung haben.
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist mir vor ein paar Jahren auch mal passiert LOL die wollen das Geld zurückhaben ;o) bei mir hat es ungefähr 6 Wochen gedauert, dann kam ein (böser) Brief mit der Rückforderung....
- GänseblümchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
dem Arbeitsamt melden, denn die merken das bestimmt bald und dann muss man es sowieso zurück zahlen.
- vor 1 Jahrzehnt
Du musst da garnichts tun, sondern kannst einfach warten. Wenn das Arbeitsamt den Fehler bemerkt, werden sie die zuviel bezahlte Summe zurückfordern. Erst dann musst Du das Geld zurückzahlen. Also lieber erstmal nicht auf den Kopf hauen :-).
Ich kenne leider keine Verjährungsfristen.