in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich mein Gehalt im laufe des Folgemonats erhalte.
Jetzt ist, wie ihr alle wisst, mitte August und ich hab mein Gehalt von Juni noch nicht ganz erhalten, erst einen Teil und den auch erst Anfang August. Das ist aber auch nicht das erste mal.
Bin seit März in der Firma und bis jetzt ist KEINE Überweisung richtig gelaufen. Entweder wurde zu spät, zu wenig oder einmal sogar zu viel überwiesen (ich war so blöd und habs gemeldet). Hab mir anfangs auch gedacht, das sind Anlaufschwierigkeiten, aber jetzt hat mir ein ehemaliger Angestellter erzählt, dass das in der Firma ganz normal ist!
Das ist doch normalerweise ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und somit ein fristloser Kündigungsgrund, oder?
Danke schonmal für eure Antworten!
Kai F2008-08-13T04:42:32Z
Beste Antwort
Leider konnte ich dafür keine Quelle finden, aber ich meine ohne weitere Regeln (Tarifvertrag o.ä.) ist der 10. des Folgemonats der letzte Zahlungstermin für Lohn/Gehalt. Beim örtlichen Arbeitsgericht gibt es aber genauere (und kostenlose!) Auskunft.
Wesentliche Antworten gibt es aber hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitgeber-zahlt-kein-Gehalt__f3787.html
Dazu noch folgender Hinweis: der AG ist verpflichtet, bis zum 10. des Folgemonats die gesetzlichen Abzüge (insbesondere KV/RV) abzuführen. Du solltest dringend deine Krankenkasse anrufen und fragen, ob das Geld eingegangen ist!
Also wenn du noch in der Probezeit bist kannst du sowieso jederzeit Kündigen. Dann würde ich mir überlegen, was mir lieber ist. Erstmal Arbeitslos zu sein oder in einer doofen Firma zu arbeiten. Wenn du eine Rechschutzversicherung hast, würde ich mal einen Anwalt fragen wie du dich am Besten verhalten sollst und ich würde das Gespräch mit dem Verantworlichen Personalchef in der Firma suchen.
Eher nicht. Wenn du erst seit März in der Firma bist, bist du möglicherweise noch in der Probezeit. Wenn das so ist, kannst du mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Wenn nicht Kündige einfach sofort normal. Wenn im Vertrag nichts anderes steht, gilt die gesetzliche Frist (dürfte bei dir 1 Monat zum Monatsendesein).