Ich ziehe demnächst aus muss ich nach der neuen reglung Tapezieren bzw. Malern?
In mein Vertrag steht drin das ich nach 3 Jahren dies Malern muss und nach 5 Jahren dies ect.
Und nach Auszug muss alles sauber sein mit der Reglung.
Muss ich Malern ja oder nein.
Danke für alle Antworten
↓2008-07-23T01:47:16Z
Beste Antwort
Die Wohnung muß nur besenrein übergeben werden. Die Klauseln im Mietvertrag, daß man die Wohnung renoviert übergeben muß sind nicht wirksam, nur wenn etwas kaputt gemacht wurde muß dieses wieder repariert werden.
hallo!die regelung von drei und fünf jahren ist aufgehoben jedoch musst du den mietvertrag beachten, und nach den auszug streichen, streichen reicht meistens, solltes dich aben vorher noch mals mit dem vermieter in verbindung setzen und nachfragen die sagen dir schon genau was du zu machen hast, kommt auch darauf an wie lange du schon in der wohnung wohnst und ob sie schon verwohnt ist, leztendlich wirst du es bei der wohnungsabnahme merken, ob der vermieter zu frieden ist oder ob noch mängel sind aber selbst da kan man vereinbarungen treffen dise auch selbst zu beheben, da der vermieter dan zu teuren firmen greift. auch bei www. wekipedia.de kannst du dich über die neuen regelungen im mietvertrag schlaumachen. viel glück mfg teleigel
Klingt nach starren Fristen. Wenn die Klausel keine Rücksicht auf den Zustand der Wohnung nimmt ist sie mit starren Fristen nichtig- also nicht renovieren. Allerdings muÃt du die Wohnung besenrein hinterlassen. Ãbrigens- wenn dein Vermieter anderer Ansicht ist, darf er nicht gleich einen Maler bestellen, sondern muà dich "in Verzug setzen"= mahnen und dir Gelegenheit geben , es selbst zu tun oder selbst einen Maler zu beauftragen. Wenn er gleich zur Tat schreitet und losrenoviert, hat er ebenfalls Pech. Ein Anwalt oder der Mieterverein prüfen deine Klausel im Zweifel.
Wenn der Zeitraum fest angegeben ist, brauchst Du nicht zu renovieren. Wenn jedoch steht im allgemeinen oder etwas muÃt Du renovieren. Da es also nur auf ein Wort kommt ist es Ratsam einen Anwalt aufzusuchen.