Kindergeld soll zurück gezahlt werden. Richtig so?
Ich habe im April die Abendschule beendet aber erst seit Juni bin ich beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet. Habe zusätzlich noch ein 400€ Job in der ganzen Zeit gehabt also auch im Mai.
Jetzt soll ich aber für Mai das Kindergeld zurück zahlen weil ich dort nicht beim Arbeitsamt gemeldet war. Ist das richtig so? Ich dachte immer wenn man auf 400€ Basis arbeitet reicht das? Also hauptsache man hat irgendwas
Bin 21
Tiffel2008-07-23T10:54:16Z
Beste Antwort
Kindergeld gibt es allgemeinen gesagt erstmal nur bis zum 18 Lebensjahr ODER wenn du ausbildungsplatzsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist, oder in Ausbildung bist(darunter fallen auch Schulen), dann bis 25.
Es ist korrekt, dass du das Geld für den Monat Mai zurückzahlen musst.
Damit ist auch nicht zu spaßen, Àla Zahl ich irgendwann zurück, weil du dich beim Kindergeld im Steuerrecht befindest --> man spricht hier auch von Steuerhinterziehung. Oftmals wird das aber "nur" als Ordungswidrigkeit geahndet..
Also zurückzahlen und gut ;) PS: Geht auch in Raten, WENN man das mit den zuständigen Sachbearbeitern klärt.
Ausschlaggebend ist hier zum einen die Tatsache, daà Du beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet warst, was ja notfalls der Arbeitsamt bestätigen wird und zum anderen auch Aktivitäten nachweisen kannst, Dich hinreichend um einen Ausbildungsplatz bemüht zu haben - Bewerbungsnachweise, Vorstellungsgespräche etc. Wenn das so ist, einem Rückforderungsbescheid schriftlich widersprechen.
Für die Ãbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsgängen besteht grundsätzlich das Recht auf Kindergeld. Die Kindergeldstellen versuchen immer wieder, für diese Zeit das Kindergeld zu streichen; laà dich nicht darauf ein und klage notfalls vor dem Sozialgericht (Ist kostenlos)