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Ebay. Bin überboten wurden aber plötzlich soll ich doch zahlen, weil der Käufer vom Vertrag zurück tritt?
Ist das rechtens???
ich habe mir natürlich von einem anderen Anbieter mein Produkt gekauft. Brauche also das unterlegene Angebot nicht mehr.
17 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ein Verkäufer kann, wenn der erste Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, den unterlegenen Bietern ein Angebot machen. Dieses gilt für eine bestimmte Zeit und muss vom unterlegenen Bieter nicht angenommen werden. Wenn dieses Angebot verfallen ist, gilt der Artikel als nicht verkauft und der Verkäufer kann ihn wiedereinstellen.
Du musst also das Angebot nicht annehmen - lass es einfach verfallen und gut is.
Der Verkäufer kann dich nicht verpflichten den Artikel zu kaufen. Er kann dir lediglich ein Angebot unterbreiten welches du annehmen kannst, aber nicht musst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein das musst du nicht du wurdest überboten eigentlich gibt es höhstens eine Anfrage ob du noch interessiert bist ansonsten wende dich an e-bay selbst
- SinaTLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nur wenn Du das Teil, worauf du geboten hast, auch haben möchtest. Dann aber natürlich zu deinem Höchstpreis. Und das ist freiwillig!
- HPDLv 7vor 1 Jahrzehnt
Von "soll" kann gar nicht die Rede sein.
Wenn bei eBay der Höchstbietende, aus welchen Gründen auch immer, vom Kauf zurücktritt, erfolgt ein Angebot an den "unterlegenen Bieter", in diesem Fall Dich.
Dieses Angebot, selbstverständlich zu dem von Dir zuletzt gebotenen Höchstbetrag, KANNST Du annehmen, MUSST Du aber nicht !
Du brauchst Dich auf dieses Angebot noch nicht einmal melden.
Also, in Deinem Fall, Anfrage löschen und fertig !
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- vor 1 Jahrzehnt
Sicher ist das rechtens...wenn der Höchstbietende vom Kauf zurücktritt darf man dem, der das 2. höchste Gebot gemacht hat den Artikel anbieten. Der dar,f muß aber nicht kaufen. Das ist wegen diesen ewigen Spaßbietern die bieten, aber dann doch nicht bezahlen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn der gute den zuschlag erhalten hat und dann einen rückzieher macht so ist das sein problem,du hast damit nichts mehr am hut ,es sei denn,du willst den krempel haben.
- Johnny BravoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das ist bestimmt wieder dieser klassische Fall, wo ein Freund beauftragt wurde den Preis hochzutreiben indem er fleißig mitbietet. In Deinem Fall ist das wohl mal wieder schief gegangen und dieser Freund hat die Auktion gewonnen. Um letztendlich noch was zu retten tritt dieser Freund dann vom Kauf zurück und das Teil wird Dir angeboten um noch etwas zu retten.
Ließ Dir das noch einmal genau durch. Es ist mit Sicherheit ein Angebot das Teil kaufen zu können zum angegebenen Preis. Kaufen musst Du das nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
Das wäre ja absurd - der, der dich überboten hat, darf vom Vertrag zurücktreten, aber du sollst plötzlich zahlen *müssen*. Wenn der über dir nicht zahlen musste, dann musst du das erst recht nicht.
Es wird höchstens eine Anfrage kommen, ob du noch *Interesse* hast - aber das beinhaltet ja keine Pflicht.
- vor 1 Jahrzehnt
Mit dem Bieten bist du einen Vertrag eingegangen, der dich dazu verpflichtet die Ware zu kaufen. Hier wurdest du aber überboten. Damit liegen die Voraussetzungen eines Vertrages nämlich zwei übereinstimmender Willenserklärungen (§§ 145 ff BGB) nicht mehr vor. Du müsstest also nachträglich dem Kaufvertrag zustimmen. Da du so wie es aussieht aber kein Interesse mehr an der Ware hast, brauchst du es auch nicht kaufen. Bei EBay verpflichtet sich nur der Meistbietende zum Kauf. Somit lasse die Finger davon sitze die Sache einfach ab.