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Kindergeld soll zurück gezahlt werden. Richtig so?

Ich habe im April die Abendschule beendet aber erst seit Juni bin ich beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet. Habe zusätzlich noch ein 400€ Job in der ganzen Zeit gehabt also auch im Mai.

Jetzt soll ich aber für Mai das Kindergeld zurück zahlen weil ich dort nicht beim Arbeitsamt gemeldet war.

Ist das richtig so?

Ich dachte immer wenn man auf 400€ Basis arbeitet reicht das? Also hauptsache man hat irgendwas

Bin 21

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kindergeld gibt es allgemeinen gesagt erstmal nur bis zum 18 Lebensjahr ODER wenn du ausbildungsplatzsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist, oder in Ausbildung bist(darunter fallen auch Schulen), dann bis 25.

    Es ist korrekt, dass du das Geld für den Monat Mai zurückzahlen musst.

    Damit ist auch nicht zu spaßen, Àla Zahl ich irgendwann zurück, weil du dich beim Kindergeld im Steuerrecht befindest --> man spricht hier auch von Steuerhinterziehung. Oftmals wird das aber "nur" als Ordungswidrigkeit geahndet..

    Also zurückzahlen und gut ;)

    PS: Geht auch in Raten, WENN man das mit den zuständigen Sachbearbeitern klärt.

    Quelle(n): Kindergeldkasse sitzt bei uns mit im Amt ;)
  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    kindergeld berechtigt ist man nur während der ausbildung!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wichtig ist, dass Du immer sofort Deinen momentanen Status meldest, sonst bekommst Du eben Ärger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ne, du musst gemeldet sein, sonst musst du es zurückzahlen.

    du hättest "theoretisch" ja auch einen vollezitjob im mai haben können, wo du dann nicht mehr kindergeldberechtigt mit wärest.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Puhhh...... ich bin mir nicht gabz sicher. Früher war es mal so das Kindergeld gezahlt wir solange Schule und Ausbildung beendet sind.

    Bin mir aber nicht ganz sicher. Warum fragst Du nicht einfach bei der Familienkasse nach??

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ausschlaggebend ist hier zum einen die Tatsache, daß Du beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet warst, was ja notfalls der Arbeitsamt bestätigen wird und zum anderen auch Aktivitäten nachweisen kannst, Dich hinreichend um einen Ausbildungsplatz bemüht zu haben - Bewerbungsnachweise, Vorstellungsgespräche etc.

    Wenn das so ist, einem Rückforderungsbescheid schriftlich widersprechen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kindergeldkasse ist erst der Anfang. Auch z.B. die Rentenversicherung wird den Monat offen lassen.

  • pj
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsgängen besteht grundsätzlich das Recht auf Kindergeld. Die Kindergeldstellen versuchen immer wieder, für diese Zeit das Kindergeld zu streichen; laß dich nicht darauf ein und klage notfalls vor dem Sozialgericht (Ist kostenlos)

  • Uwe N
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bist 21 und beziehst vom Arbeitsamt keine Leistungen!!! Richtig???? Hast dich nur Arbeitssuchender gemeldet???? Beziehst auch nicht Hartz IV ??? Also du darfst im Jahr 7600,00 Euro da zu ver dienen , ohne das das Kindergeld gestrichen wird !!!! Geh gegen das Schreiben an!!! Kopie vom Arbeitsamt wo drin steht : Arbeitssuchend!!! Nur weil du dich später gemeldet hast!! Das wäre noch nach voll ziehbar, wenn du Geld vom Arbeitsamt bekommen hättest!!! Zur Not geh zum Gericht hol dir ein Beratungsschein für den Anwalt ( falls keine Rechtschutzversicherung vor handen) !! Der wird dir dann auch sagen , ob das rechtens ist!!

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