wie lange sind Verrechnungsschecks gültig?
Kaum zu glauben aber wahr: Habe heute einen nicht eingelösten Scheck gefunden. Leider ist der von 2006. Ist der noch gültig oder kann ich die 44 Euro vergessen?
Kaum zu glauben aber wahr: Habe heute einen nicht eingelösten Scheck gefunden. Leider ist der von 2006. Ist der noch gültig oder kann ich die 44 Euro vergessen?
Anonym
Beste Antwort
In Art. 29 Scheckgesetz sind Vorlagefristen (Einlösung zur Zahlung) wie folgt geregelt:
Im Inland ausgestellte Schecks: 8 Tage
Im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage
Im außereuropäischen Ausland ausgestellte Schecks: 70 Tage
Die Vorlegefrist beginnt mit dem im Scheck genannten Ausstellungsdatum; der Ausstellungstag wird hierbei nicht mitgerechnet.
Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern. Wurde die Vorlagefrist versäumt und wird der Scheck nicht eingelöst, verliert der Vorleger das spezielle scheckrechtliche Rückgriffsrecht. Sein Recht, die Zahlung aufgrund des der Scheckausstellung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Auf gut Deutsch, erstmal Einreichung probieren, wenn es nicht klappt, steht Dir immer noch die Zahlung des Scheckausstellers zu, aber eben nicht aus dem Scheck, du muss Dich direkt an ihn wenden, da Dein Anspruch noch nicht verjährt ist.
surborner10
wenn keine zeitangabe auf dem scheck steht, dann 2 jahre.
edit. knilch. das gilt aber nicht fuer verrechnungsscheck, sondern fuer normale schecks