Ich habe bei Ebay einen Artikel für 1,-€ zum selber abholen ersteigert, habe aber Gefühl, das dem Verkäufer dieser Preis zu niedrig war, und sich deswegen nicht bei mir meldet, das ich seine Adresse zum abholen bekomme. wie sieht da für mich die Rechtslage aus? Bin dankbar für jede brauchbare Antwort, bin erst neu bei Ebay. vielen Dank schon mal an euch!!
Schorschi2008-06-20T13:02:51Z
Beste Antwort
Der Verkäufer ist rechtlich verplichtet Dir den Artikel für den Preis auszuhändigen,auch wenn es Ihn noch so ärgert! Kontaktiere Ebay!!!
wenn es schon einige Tage her ist, und du ihm/ihr schon öfters geschrieben hast, dann melde es bei ebay als Streitfall. Dann wird sich der Verkäufer sicher melden, weil er sicher nicht negativ in erscheinung treten möchte.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer.html
schau mal auf den Link, da findest du sonst bestimmt etwas was dir noch helfen könnte. weiter unten stehen noch einige Fragen die vielleicht auf dich zutreffen können.
Wenn er den Artikel mit einem Startpreis von 1 Euro reingestellt hat, dann hat er sich auch dazu verpflichtet, bei einer Ersteigerung, bei dem niedrigsten Verkaufspreis, wie hier von 1 Euro, den Artikel abzugeben. Wenn er sich die nächsten Tage immernoch nicht meldet, das kann durchaus der Fall sein bei Ebay, dann schreib einfach mal eine Mail an Ebay, soweit ich gehört hab, sollen die sich darum ganz gut kümmern.