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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

eBay-Kauf bei einem Minderjährigen?

Hallo!

Ich habe vor kurzem bei eBay eine Uhr für ca.1000€ ersteigert. Nachträglich hat sich allerdings herausgestellt, dass ein 16-jähr. die Uhr seiner Mutter über ihren Account versteigert hat, ohne dass sie davon wusste. Als ich die Mutter kontaktierte, meinte die nur, dass sie die Uhr auf gar keinen Fall verkaufen wollte und dadurch, dass ihr Sohn ja nur beschränkt Geschäftsfähig ist, eh kein gültiger Vertrag zustande kam... auf meine frage, wie ihr sohn denn überhaupt an ihr passwort für ebay gekommen ist, sagte sie, dass er sich ab und zu über ihren account einige dinge bestellen darf....

wie is denn da jetzt die rechtslage? ich weiß, dass RG mit einem Minderjährigen ohne Einwilligung/Genehmigung unwirksam sind.. aber ändert die tatsache, dass die mutter sehr leichtsinnig mit ihrem account umgegangen ist, nicht was daran? ich kann mich ja nich vor jedem kauf 100%ig davon überzeugen, dass der verkäufer tatsächl. auch der ist, der er vorgibt zu sein?! kann ich auf versand bestehen?

Update:

mir gehts halt darum, dass ich die uhr schon gerne hätte (wäre so ein richtiges schnäppchen gewesen) ... überwiesen hab ich zwar noch nix.... ich mein, es kann ja nich sein, dass man dann den verkauf einfach so zurückziehen kann???

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hast du das Geld überwiesen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Geschäft ist definitiv nichtig denn er hat zwar die Geschäftsfähigkeit, die erforderlich ist (§ 106 I BGB), jedoch gehörte ihm die Uhr nicht, somit hat seine Mutter einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB gegen Dich, da dem Typi die Uhr nicht gehörte.

    Da die Leutz von ebay aber das nicht wissen daß der 16jährige dransaß muß einer von Euch (die Mutter oder Du) vom Vertrag zurücktreten (§ 346 I BGB) oder ihr müsst das ebay klarmachen bzw wenn ebay sich sturstellt das intern regeln

    PS Damit dieser Typi mal erkennt was er da angestellt hat, solltest Du mal Schadensersatz in Absicht stellen, das ist Dein Recht nach § 325 BGB

    Quelle(n): Ich studiere Jura
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ob er an ihren Account konnte/durfte ist nicht wichtig. Das ist ja nur ein Zugang um ein Geschäft abzuschliessen.

    Du hast Ware gekauft, die dem Verkäufer nicht gehört hat, das ist entscheidend. Allerdings konntest Du das nicht wissen, insofern bleibt es strafrechtlich für Dich folgenfrei. Sonst wäre es Hehlerei. Der Sohn hat seiner Mutter etwas gestohlen und dies weiterverkauft. Die Mutter könnte dafür sorgen, dass das vom Staatsanwalt entsprechend geahndet wird. Ich würde mir das Früchtchen mal schnappen...

    Allerdings kannst Du an einer solchen Ware kein Eigentum erwerben. Du musst der Mutter ihr Eigentum zurückgeben, sie Dir Dein Geld.

    NACHTRAG: Du gehst in ein Geschäft, sucht Dir was aus und gehst zum Bezahlen zu jemandem, von dem Du glaubst, dass er Verkäufer ist. Der nimmt auch Dein Geld und gibt Dir vielleicht sogar eine Quittung. Dann merkt der wahre Ladenbesitzer, was los ist und ruft die Polizei. Hast Du ein rechtskräftiges Geschäft geschlossen?

    Der Mutter gehörte die Uhr und sie hat Dir die nicht verkauft. Ihr Sohn hat ihr "Geschäft"/ Zugang unberechtigter Weise benutzt. Dafür muss er sich ggf. verantworten. Aber Du hast keinen gültigen Kauf abgeschlossen. Tut mir leid für Dich.

    NACHTRAG 2: Immer vorausgesetzt, die Geschichte stimmt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast recht, der Vertrag ist nicht wirksam. Jedoch kannst Du den Dir entstandenen Schaden geltend machen, aber vorsicht, Schadensersatz wäre in dem Fall schwer zu beziffern, Du sagst selbst es wäre ein Schnäppchen gewesen, Du hättest also davon ausgehen können, dass hier etwas nicht stimmt, Markenfälschung, Diebstahl, usw. Die Mutter selbst muß dafür aufkommen, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und wenn sie dem Kind eh erlaubt Geschäfte zu tätigen wird es schwer für sie zu argumentieren er sei nicht geschäftsfähig, ein Gericht wird hier davon ausgehen, dass sie wußte was der Junior dort tat. Ist übrigens auch meine Vermutung, dass es sich um eine Ausrede handelt oder sie sogar bewußt betrügen wollte. Allein schon deshalb Anzeige, ich denke E-Bay wird Dir helfen dabei.

    Quelle(n): selber gewußt
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, wenn Du nachweisen kannst, das der Verkäufer gegen Recht und Gesetz gehandelt hat, sonst machst Du Dich mitschuldig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Verzwickt. Generell ist es schon so richtig, das der minderjährige Sohnemann a) keine Geschäfte bei eBay abwickeln darf und b) das er praktisch eine gemoppste Uhr (da er ja ohne das die Mutter es wußte oder erlaubt hätte) anbot. Richtig ist es aber auch, das die Mutter im gewissen Sinne fahrlässig handelte, indem sie ihrem Sprössling Zugang zu ihren Passwort ermöglicht hat, das widerspricht nämlich eBays Grundsätzen. Minderjährige dürfen dort weder kaufen noch verkaufen.

    Wenn du die Uhr günstig ersteigert hast und sie wirklich haben möchtest empfehle ich dir zu einem Anwalt zu gehen oder - falls du eine Tendenz wissen möchtest, ob es sich lohnt oder nicht - einfach mal bei http://www.frag-einen-anwalt.de/ nachfragen, ob du Erfolg hättest, die Uhr zu erstreiten. Viel Glück ;-)

    EDIT

    <ich denke E-Bay wird Dir helfen dabei.>

    eBay interessiert sowas nicht die Bohne und was dabei rauskommt, wenn man den Support anschreibt: 0,000000 ;-)

    Quelle(n): Meine Meinung, keine Rechtsberatung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Also: zum Einen: mit 16 Jahren ist der/die Geschäftsfähig, daher ist der Kauf legal.

    Zum Anderen: Der Kauf ist nicht zustande gekommen, da die veräußerte Ware ja dem/der Verkäufer/In nicht gehörte.

    Also bekommst Du die Uhr nicht!

    Du könntest jetzt Anzeige gegen die Person (Jugendlich) erstatten wg. Betrugs und Verdacht auf auf Unterschlagung.

    Nutzt Dir aber nix!

    Krass währe: Er hats dem Opa geklaut, dann wäre Hehlerei im Spiel.

    Der Mutter das mitteilen wäre sinnvoll, denn was verticken was einem nicht gehört im Alter von 16 Jahren, das kann bitter Enden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich darf der kleine da überhaupt nicht rein aber wen die Mutter da so leichtsinnig mit umgegangen ist dann weiß ich auch nicht aber hast du den per Überweisung + oder per so ein ebay Konto wen du ein ebay Konto hast hast du recht auf das Geld zurück oder vielleicht auch die Uhr.

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