darf man jetzt im sommer auf seinem balkon grillen ???
in einem mietshaus _ holzkohlegrill_
in einem mietshaus _ holzkohlegrill_
Sunora
Beste Antwort
Die rechtliche Situation ist in diesem Fall alles andere als eindeutig. Unterschiedliche Gerichte haben variierende Entscheidungen darüber getroffen, wie oft man grillen darf. Das Amtsgericht Bonn beispielsweise legte eine Nutzung des Balkons zum Grillen einmal im Monat fest. Dabei muss der Grillabend zusätzlich 48 Stunden vorher angekündigt werden. Das Landgericht Stuttgart hingegen hält sechs Stunden Grillen im Jahr für völlig ausreichend. Im Mietvertrag steht zu dieser heiklen Situation meist nicht Genaues. Schauen Sie trotzdem nach, ob Ihr eigener Mietvertrag Regeln für die Grillbenutzung vorsieht. Bei einem Verbot droht die fristlose Kündigung.
Andere Mieter nicht belästigen
Aus den Gerichtsurteilen wird deutlich, dass uneingeschränktes Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt ist. Wenn sich andere Mieter gestört fühlen, müssen sie ihr Grillverhalten genauestens überwachen und das Grillen notfalls auf einmal im Monat beschränken. Achten Sie darauf, dass die Rauchschwaden und Grillgerüche nicht in die Wohn- und Schlafräume der anderen Mieter ziehen. Natürlich ist Grillen auf ganz unterschiedliche Art möglich. Neben dem Rauch verursachenden Holkohlegrill bietet ein Elektrogrill geruchsarmes und sicheres Grillvergnügen.
Gegenseitiges Verständnis
Wenn Sie einen Grillabend planen, informieren sie ihre Nachbarn im Voraus. Gegenseitiges Verständnis erleichtert das nachbarschaftliche Verhältnis und beugt Streitigkeiten vor. Laden Sie ihre Nachbarn doch einfach zu einem Grillabend ein. Ab 22 Uhr ist der Balkon auf jeden Fall eine Tabuzone. Der gemütliche Grillabend sollte jetzt nach drinnen verlegt werden, um die Nachtruhe der anderen Mieter nicht zu stören.
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Anonym
Schon Willhelm Tell war für Freiheit, also werde ich grillen wann ich will
✡ Danit ✡
Bei mir stehts im Mietvertrag (obwohl ich gar keinen Balkon habe)...
Einige der Gebaeude hier haben Balkone und deswegen stehts bei mir auch noch drin... Kein Grillen auf dem Balkon.
Kommt also erst einmal drauf an ob dein Vertrag was sagt und dann kommt die offizielle Regelung ins Spiel... am Besten Nachbarn einladen, dann klappt das auch ohne Probleme...
jack72
Also in einem Mietshaus darf man laut Gesetz einmal im Monat grillen,aber nicht mit Holzkohle auch wenn es leckerer schmeckt,dafür geht man lieber in Städten in Parks wo Grillplätze sind.Meine Erfahrung ist wir grillen mehrmals im Monat (wohnen auch im Mietshaus) und da es nicht besonders viel quallmt wurden wir auch noch nicht darauf angesprochen,ich denke das liegt immer an den Nachbarn.
Mundo
Ja, mit einen Elektrogrill,da kein sich keiner gegen gute Düfte beschweren!!!!