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darf man jetzt im sommer auf seinem balkon grillen ???
in einem mietshaus _ holzkohlegrill_
48 Antworten
- SunoraLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die rechtliche Situation ist in diesem Fall alles andere als eindeutig. Unterschiedliche Gerichte haben variierende Entscheidungen darüber getroffen, wie oft man grillen darf. Das Amtsgericht Bonn beispielsweise legte eine Nutzung des Balkons zum Grillen einmal im Monat fest. Dabei muss der Grillabend zusätzlich 48 Stunden vorher angekündigt werden. Das Landgericht Stuttgart hingegen hält sechs Stunden Grillen im Jahr für völlig ausreichend. Im Mietvertrag steht zu dieser heiklen Situation meist nicht Genaues. Schauen Sie trotzdem nach, ob Ihr eigener Mietvertrag Regeln für die Grillbenutzung vorsieht. Bei einem Verbot droht die fristlose Kündigung.
Andere Mieter nicht belästigen
Aus den Gerichtsurteilen wird deutlich, dass uneingeschränktes Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt ist. Wenn sich andere Mieter gestört fühlen, müssen sie ihr Grillverhalten genauestens überwachen und das Grillen notfalls auf einmal im Monat beschränken. Achten Sie darauf, dass die Rauchschwaden und Grillgerüche nicht in die Wohn- und Schlafräume der anderen Mieter ziehen. Natürlich ist Grillen auf ganz unterschiedliche Art möglich. Neben dem Rauch verursachenden Holkohlegrill bietet ein Elektrogrill geruchsarmes und sicheres Grillvergnügen.
Gegenseitiges Verständnis
Wenn Sie einen Grillabend planen, informieren sie ihre Nachbarn im Voraus. Gegenseitiges Verständnis erleichtert das nachbarschaftliche Verhältnis und beugt Streitigkeiten vor. Laden Sie ihre Nachbarn doch einfach zu einem Grillabend ein. Ab 22 Uhr ist der Balkon auf jeden Fall eine Tabuzone. Der gemütliche Grillabend sollte jetzt nach drinnen verlegt werden, um die Nachtruhe der anderen Mieter nicht zu stören.
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Quelle(n): Selbst Vermieterin, solche Sachen hab ich gespeichert. (Optikur) - Stille QuelleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hey Thomas!
Also wir dürfen das nicht! (steht im Mietvertrag)
Haben deshalb einen Elektrogrill. Ist zwar nicht ganz so toll aber immer hin ein Grill!
Meine Nachbarn z.B. benutzen einen Holzkohlegrill (denen ist der Mietvertrag also Wurscht) und haben immer stress mit dem Balkon über ihnen da die sich beschweren, weil deren firsche Wäsche dann immer nach Rauch riecht.
Also drauf achten das Du keinen mit dem Rauch störst, dann mag das wohl gehen...
...aber bei allem gilt:
Wo kein Kläger da auch kein Richter!
Vielleicht sind deine Nachbarn da ja auch ganz lässig!
Viel Spaß beim Grillen
SQ
- vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weiß, gibt es da 2 Punkte:
1. Belästigung durch Rauch und/oder Geruch
Wenn man das den Nachbarn ankündigt und sie dem nicht widersprechen, dann darf man im Sommer x-mal (ich weiß nicht genau wie oft) grillen
2. Sicherheitsbestimmungen
Soweit ich weiß, darf der Vermieter den Gebrauch von offenen Feuer in der Wohnung (und auch auf dem Balkon) verbieten. Dann sind nur Elektrogrills erlaubt. Und für die gilt dann wieder Punkt 1
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Darf man in Deutschland überhaupt was?
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- Helmuth WLv 5vor 1 Jahrzehnt
Selbstverstaendlich! Aber laden Sie vorher alle Nachbarn ein sonst sagen Sie Nein!
Quelle(n): Nachbarn - Anonymvor 1 Jahrzehnt
So dreist war mein Nachbar über mir.
Ich dachte ich flippe aus, da sind die Funken und sonst noch was auf meinen Balkon gekommen.
Ich habe und der Nachbar nebenan haben so gewettert und geschimpft, daß er die Aktion freiwillig aufgegeben hat.
Habe dann die Hausverwaltung kontaktiert um diese Grillerei im Keim zu ersticken, und sie meinten es ist nicht generell verboten, wenn...
sich andere nicht dran stören,
es vorher mitgeteilt wurde und
es bei 2mal pro Jahr bleibt.
Er hatte nunmal das Pech, daß wir Nachbarn es nicht hinnehmen und somit ist für ihn was die Grillerei angeht Schicht im Schacht.
Will dir dein Vergnügen nicht nehmen, aber für die Nachbarn untendrunter ist es wirklich sehr unangenehm.
Red mal vorher mit denen !
P.S. habe mir einen Elektrogrill zugelegt, weil es schon eine feine Sache ist auf dem Balkon zu grillen und zu essen.
Und.......
es stört keinen über und neben mir.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich denke mal das man alles machen darf,solange man niemanden stört.Ich persönlich benutze einen kleinen persönlich
den füllt man mit Wasser auf und es entsteht dabei kaum persönlich,also minimale störung, ist die beste lösung finde ich und der geschmack ist genauso gut wie auf einen Holzkohle grill.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt sehr viele verschiedenen Gerichtsurteile zum grillen. Ein paar Gerichte sagen, dass 1x im Monat grillen ausreichen sei. Wieder andere Gerichte haben entschieden, dass grillen auch 2 bis 3 mal im Monat zulässig ist, insofern sich andere Mieter daran nicht dauerhaft stören.
Ich möchte dir einfach empfehlen das nette Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und auch bei den Nachbarn zu horchen, was die vom grillen halten. Und außerdem kann ein gemeinsames grillen mit den Nachbarn noch mehr Spaß machen als nur mit der Familie.
Bitte lies dir unbedingt die Hausordnung durch, was dort zum grillen steht. Diese MUSS eingehalten werden, da der Vermieter sonst kündigen darf. Auch dürfen andere Mieter ein evtl. vorhandenes Grillverbot beim Vermieter durchsetzen.
Hier in Dresden darf man z. B. auch an bestimmten Stellen der Elbwiesen im Stadtbereich grillen.
Auf jeden Fall gilt: Rücksichtnahme auf andere ist oberste Pflicht. Ruhestörungen ab 22 Uhr haben das erscheinen von grünen Männchen zur Folge. Bei starker Geruchsbelästigung darf die Polizei die Grillparty ebenfalls sofort beenden.
Es darf lt. Urteil des OLG Frankfurt/M. nicht davon ausgegangen werden, dass die Mieter im Sommer bei schwülen Temperaturen ihre Fenster verschließen, nur damit jemand in Ruhe grillen kann und der Geruch nicht in die Wohnung zieht.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde auf jedenfall versuchen ohne Spiritus auszukommen, denn das stinkt und nervt die Nachbarn.
- MundoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ja, mit einen Elektrogrill,da kein sich keiner gegen gute Düfte beschweren!!!!