Arbeitsvertrag......?

Habe dreimal einen befriesteten Arbeitsvertrag von meinem Chef bekommen jeder 1/2 jahr.....(man muss sagen das mein Chef nicht der schnellste ist) (er darf wohl nur drei habe ich gehört!)
Er musste sich also entscheiden fest anstellen oder weg...
er will das ich bleibe....und nun warte ich seit bestimmt zwei jahren auf nen neuen vertrag....
Also ich arbeite nicht schwarz aber habe halt keinen Arbeitsvertrag....

Was kann mir passieren bzw ist das besser oder schlechter ohne AV....
Stimmt es das ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufen kann??

2008-05-21T07:22:47Z

Ja klar Mündlich......zu den konditionen die in dem befriesteten Vertrag auch waren....

Aber kann er mir einen strick drauss drehen das ich es nicht schriftlich habe???

M.K2008-05-21T07:22:47Z

Beste Antwort

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen wollen, so muss es in der Schriftform vorliegen. Eine Mündliche Vereinbarung ist ungültig und demnach liegt jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.
(BAG, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04)
Den Nachweis, dass die Schriftform eingehalten wurde, muss regelmäßig der Arbeitgeber erbringen.
Also keine Angst der kann dir nicht Kündigen.
Manchmal versuchen Arbeitgeber diesen Befristenen Vertrag
nachzuholen aber das ist unwirksam.
Und deshalb bitte nichts nachträglich Unterschreiben!

stefan15312008-05-21T07:31:57Z

Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden.
Ein mündlicher Vertrag ist zwar nicht zulässig, ABER:
gibt es nur eine mündliche Absprache, gelten die gesetzlichen Regelungen --> also hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

sk4ter2008-05-21T07:11:00Z

Ihr MÜSST einen Arbeitsvertrag haben, sonst wärst du kaum jeden morgen da, oder? Und ohne vertragliche Vereinbarungen wüsstest du nicht, wann du kommen musst, dein Chef wüsste nicht was er dir bezahlen soll...
Aber ein AV muss nicht schriftlich sein.
Wenn ihr übereingekommen seid, dass du weiter dort arbeitest zu den vorherigen Konditionen (Bezahlung, Urlaub etc.), dann habt ihr einen gültigen mündl. Arbeitsvertrag.
Zur Sicherheit würde ich aber noch mal nach einem schriftlichen Vertrag fragen.