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Hat die Kündigung in der Probezeit eine frist von 2 Monaten?
Ich habe einen arbeits- Vertrag unterschreiben. in dem steht das ich eine Kündigungsfrist von 2 monaten habe. Nun hab ich heute den 2ten tag gearbeitet und es gefällt mir gar nicht. muss ich da jetzt wirklich 2 monate warten ehe ich gehen darf, da ich den verrag unterzeichnet habe? oder gibt es eine gesetzliche probezeit und gesetzlich andere fristen? ich bin überfordert bitte helft mir!
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gesetzlich beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit (sofern eine vereinbart ist) 2 Wochen.
§ 622 BGB Abs. 3
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Natürlich kann vertragsbedingt eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Deine Kündigungsfrist scheint aber die normale Kündigungsfrist zu sein. Wurde überhaupt eine Probezeit vereinbart? Wenn ja und es steht keine Frist dazu im Vertrag bzw. Tarifvertrag so gilt die gesetzliche Frist.
Das man in der Probezeit von heute auf morgen gehen kann, stimmt nicht. Leider verwechseln das viele Leute. Das man in der Probezeit von heute auf morgen gehen kann gilt nur bei Ausbildungsverhältnissen, aber nicht bei Arbeitsverhältnissen.
- blasius95Lv 7vor 1 Jahrzehnt
das wort probezeit nennt sich nicht umsonst so.
von einer minute auf die andere kannst gehen.
- vor 1 Jahrzehnt
Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit bis zu 6 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses (beiderseitz) ===== 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eine Kündigung ist in der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich. Wurde keine Probezeit vereinbart beträgt die Frist anfänglich 4 Wochen und erhöht sich mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit. Kündigungsschutz nach dem KSchG kommmt aber erst nach einer Frist von 6 Monaten in Frage.
http://www.arbeitsratgeber.com/probezeit_0161.html
vg
marcus
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- vor 1 Jahrzehnt
Du darfst gesetzlich in der Probe zeit ohne Angabe von Gründen jederzeit Kündigen !!!
- vor 1 Jahrzehnt
Eine Probezeit ist keine Haftstrafe, d.h. man darf selbstverständlich von einer Stunde zur anderen seine Sachen packen und die Arbeitsstelle verlassen, wenn man nicht gerade beim Barras ist.
Wenn jemand den Job nicht machen kann, dann ist es doch nur im Interesse aller Beteiligten, dass die Arbeit rechtzeitig gekündigt und beendet wird - kriegst natürlich auch kein Geld.
Wenn ich dich dann richtig verstehe, geht es dir um eine rechtlich und vertraglich korrekte Auflösung des Arbeitsverhältnisses, so dass nicht nur Negatives im Arbeitszeugnis steht - da wäre es dann eigentlich ganz okay mal 2 Monate durchzuhalten. Dein Arbeitgeber scheint ja mit dir zufrieden zu sein.
- MundoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo,die Probezeit ist 2 Monate für den Arbeitgeber um Dich dann zu übernehmen.
Wenn Du meinst es ist nichts für Dich kannst Du sofort auf hören,eben so der Arbeitgeber Dich sofort nach Hause schicken innerhalb der 2 Monate ohne Kündigungsfrist!
- vor 1 Jahrzehnt
Einen Arbeitgeber kann ein Probe-zeit selbst fest legen, allerdings da ist gewöhnlich ein Zeitraum vom von zwei bis sechs Monaten. Ein Kündigung innerhalb der Probe-zeit ohne einen Grund bekannt zum geben ist möglich von entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. AuÃerhalb der Probe-zeit ist ein Kündigungsfrist von zwei wochen zum Monatsmitte oder Monatsende. In ihren Fall können Sie sofort kundigen. Wenn Sie selbst kundigen erhalten sie keinen Leistungen von der Arbeitsamt. Am besten reden Sie mit ihrem Arbeitgeber. Keinen Arbeitgeber möchte jemand halten das nicht zufrieden ist ihrem Arbeit. Er konnte Sie kundigen und Sie können ihren Arbeitslosengeld bekommen, während sie neue Arbeit suchen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sicher, dass da zwei Monate drin steht? Probezeit ist normalerweise 2 Wochen. Ansonsten ist eine längere Kündigungsfrist gesetzlich immer in Ordnung.
Edit:
Leute, dass man in der Probezeit von heute auf morgen gehen kann, stimmt einfach nicht. Man kann jeden Tag kündigen, ja, aber die zwei Wochen Kündigungszeit muss man trotzdem noch abarbeiten, wenn es sich nicht um eine fristlose Kündigung handelt.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Kündigunsfrist in der Probezeit beträgt, soweit ich weis, 1 Woche.
Die Fristen in den Verträgen gelten normalerweise nur für die Zeit nach der Probezeit.
Rede doch mal mit deinem Chef. Der ist schlieÃlich auch nur ein Mensch und möchte ja nun nicht unbedingt jemanden in der Firma haben dem es da gar nicht gefällt. Vielleicht kannst du ja schon nach einem weiteren Tag gehen?