Hallo ihr Lieben, ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Mein Freund wollte bei Ebay Gläser verkaufen und hat sich dafür ein passendes Bild bei Google rausgesucht. Er stellte den Artikel mit dem Bild ein. Einen Tag später wurde die Auktion gesperrt wegen Urheberrechtsveletzung.
Heute, also etwa eine Woche später bekommt er einen Brief von einem Rechtsanwalt, dass der Urheber des Bildes 800€ wegen der Urheberrechtsveletzung fordert.
Wie soll man damit umgehen, was kann man da machen? Er kann das Geld nicht bezahlen und will es ehrlich gesagt auch nicht.
Wie sieht das da mit der Rechtslage aus? Klar trägt er Schuld, aber 800€???
Darf nicht nur so viel gefordert werden, wie dem Unternehmen, bzw. Urheber an Umsatz dadurch verloren gegangen ist?
Noch nicht mal 24 Std. war das Bild eingestellt.
Vielen Dank für JEDE Hilfe.
LG Tuzui
setus2008-05-03T12:00:01Z
Beste Antwort
Sofort selbst einen Anwalt aufsuchen.
Kürzlich war da ein Bericht im Fernsehen: Da gibt es tatsächlich Typen, die ganz unverfängliche Bilder ins Netz stellen (der im Fernsehen hat es mit Obst gemacht) und nur darauf warten, bis sich das jemand kopiert. Die machen echt Kohle mit solchen Gaunereien.
Ich weiss jetzt leider nicht mehr, wie das in dem Bericht weiterging weil ich auf einen anderen Sender schaltete.
Er soll froh sein, dass es nicht mehr ist! Urheberrecht ist Urheberrecht. Sie dürfen fordern. Auch ich fotografiere sehr viel und wäre nicht sehr nachgiebig, wenn jemand meine Bilder benutzt um damit selbst Geschäfte zu machen!
Dein Freund wäre besser beraten gewesen, wenn er die Gläser selbst fotografiert hätte.
Die Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale ist sicher ersteinmal billiger als der direkte Gang zum Anwalt.
@ Jerry Cola: Lt. AGB eBay Deutschland, dürfen die sehr wohl Bilder entfernen, wenn sich der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung erhärtet. Vielleicht hat der Eigentümer des Bildes innerhalb dieser 24 Stunden schon den Beweis an eBay erbracht, dass es sein Foto ist. Man weià es nicht - man war ja nicht dabei.
zuerst mal muà dieser Anwaltsheini beweisen, das sein "mandant" wenn es denn einen gibt, wirklich der Urheber dieses Bildes ist. Zudem muà der anwalt eine schriftliche Vollmacht vorlegen, das er den Mann überhaupt vertreten darf, bevor er das nicht tut, sind seine Briefe keinen Pfifferling wert!
Zudem ist er NICHT berechtigt irgendeine Summe zu fordern, sondern muà zu erstmal abmahnen, d.h. auffordern das Bild sofort zu entfernen. Ausserdem würde ich gegen ebay Klage einreichen, denn die dürfen deswegen die Auktion nicht löschen. Denn es wäre dem Anwalt bzw. seinem Mandanten zuzumuten gewesen eine "mail an verkäufer" zu schreiben und die Entfernung zu verlangen. Zudem ist der Verkäufer für das Angebot verantwortlich und nicht ebay, daher unterliegen alle Schritte der Abhilfe dem Verkäufer!
Also zahlen muÃt du auf keinen Fall was, das was hier abgeht, riecht verdächtig nach Abzocke.
Zudem fehlt dem Bild eine geistige Schöpfungshöhe, die selbst im Verurteilungsfall zu einer solchen Summe führen würde.