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tuzui2000 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Urheberrechtsverletzung im Internet?

Hallo ihr Lieben, ich brauche mal wieder eure Hilfe.

Mein Freund wollte bei Ebay Gläser verkaufen und hat sich dafür ein passendes Bild bei Google rausgesucht. Er stellte den Artikel mit dem Bild ein. Einen Tag später wurde die Auktion gesperrt wegen Urheberrechtsveletzung.

Heute, also etwa eine Woche später bekommt er einen Brief von einem Rechtsanwalt, dass der Urheber des Bildes 800€ wegen der Urheberrechtsveletzung fordert.

Wie soll man damit umgehen, was kann man da machen? Er kann das Geld nicht bezahlen und will es ehrlich gesagt auch nicht.

Wie sieht das da mit der Rechtslage aus? Klar trägt er Schuld, aber 800€???

Darf nicht nur so viel gefordert werden, wie dem Unternehmen, bzw. Urheber an Umsatz dadurch verloren gegangen ist?

Noch nicht mal 24 Std. war das Bild eingestellt.

Vielen Dank für JEDE Hilfe.

LG Tuzui

14 Antworten

Bewertung
  • setus
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sofort selbst einen Anwalt aufsuchen.

    Kürzlich war da ein Bericht im Fernsehen: Da gibt es tatsächlich Typen, die ganz unverfängliche Bilder ins Netz stellen (der im Fernsehen hat es mit Obst gemacht) und nur darauf warten, bis sich das jemand kopiert.

    Die machen echt Kohle mit solchen Gaunereien.

    Ich weiss jetzt leider nicht mehr, wie das in dem Bericht weiterging weil ich auf einen anderen Sender schaltete.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
  • vor 1 Jahrzehnt

    hier haben paar Anwälte die so zu nichts taugen ne gute einnahme quelle entdeckt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    War da eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung mit dabei?

    Die Forderung richtet sich nicht nach Einstelldauer, sondern danach wieviele eine bestimmte Seite besuchen.

    Über die 800€ kann man verhandeln.

    Würde aber trotzdem einen Anwalt empfehlen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er sollte besser zahlen.

    Das er "nur" 800€ zahlen muss, da kann er noch von Glück reden.

    Die Rechtslage ist eindeutig: Der "Ersteller" eines geistigen Werkes (egal ob Text, Musik oder Bild), hat alle Rechte daran. Wie hoch nun der Streitwert ist, wird vom Anwalt und vom Rechtinhaber festgelegt.

    Wenn er nicht zahlen will, armer Tropf, dann wird es evtl. noch teurer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das mit der Urheberrechtsverletzung ist eine schwierige Sache.

    Fordern kann der Kläger soviel wie er will, was er (nach einem Urteil) bekommt, das ist eine ganz andere Sache.

    Ich vermute der Kläger hat den Streitwert hoch angesetzt um die Chancen auf eine für ihn befriedigende aussergerichtliche Einigung (bei wesentlich kleinerem Betrag) zu erhöhen.

  • Fibie
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    jch denke er kommt nicht drum rum und wird zahlen müssen

  • vor 1 Jahrzehnt

    sofort anwalt aufsuchen und einschalten

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er soll froh sein, dass es nicht mehr ist! Urheberrecht ist Urheberrecht. Sie dürfen fordern. Auch ich fotografiere sehr viel und wäre nicht sehr nachgiebig, wenn jemand meine Bilder benutzt um damit selbst Geschäfte zu machen!

    Dein Freund wäre besser beraten gewesen, wenn er die Gläser selbst fotografiert hätte.

    Die Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale ist sicher ersteinmal billiger als der direkte Gang zum Anwalt.

    @ Jerry Cola: Lt. AGB eBay Deutschland, dürfen die sehr wohl Bilder entfernen, wenn sich der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung erhärtet. Vielleicht hat der Eigentümer des Bildes innerhalb dieser 24 Stunden schon den Beweis an eBay erbracht, dass es sein Foto ist. Man weiß es nicht - man war ja nicht dabei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also,

    zuerst mal muß dieser Anwaltsheini beweisen, das sein "mandant" wenn es denn einen gibt, wirklich der Urheber dieses Bildes ist. Zudem muß der anwalt eine schriftliche Vollmacht vorlegen, das er den Mann überhaupt vertreten darf, bevor er das nicht tut, sind seine Briefe keinen Pfifferling wert!

    Zudem ist er NICHT berechtigt irgendeine Summe zu fordern, sondern muß zu erstmal abmahnen, d.h. auffordern das Bild sofort zu entfernen.

    Ausserdem würde ich gegen ebay Klage einreichen, denn die dürfen deswegen die Auktion nicht löschen.

    Denn es wäre dem Anwalt bzw. seinem Mandanten zuzumuten gewesen eine "mail an verkäufer" zu schreiben und die Entfernung zu verlangen. Zudem ist der Verkäufer für das Angebot verantwortlich und nicht ebay, daher unterliegen alle Schritte der Abhilfe dem Verkäufer!

    Also zahlen mußt du auf keinen Fall was, das was hier abgeht, riecht verdächtig nach Abzocke.

    Zudem fehlt dem Bild eine geistige Schöpfungshöhe, die selbst im Verurteilungsfall zu einer solchen Summe führen würde.

    Quelle(n): kenne als Fernsehmann das Medienrecht!
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