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Audio-Urheberrechts-Verletzung was tun?

Mitlaufende Audio-Musik aus einem Kassetten-Rekorder wurde einem Chor in Deutschland zugeordnet und wir sollen den Einspruch begründen.

Was tun? Habe das Video auf Privat gesetzt und hoffe der Einspruch wird akzeptiert,

dass wir das Video nicht vermarkten und damit kein Geld verdienen.

Einen besseren Einspruchs-Punkt habe ich nicht auswählen können.

Schützt und der Privatmodus vor einer erneuten Beanstandung?

Den Namen: < Freuden schöner Götterfunken > habe ich rausgenommen!

Update:

Es müsste nur der Ton raus von 2.25 bis 4.22. Oder der Ton komplett in Untertitel umgewandelt werden.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Freude schöner Götterfunken? Singt dieser Chor Beethoven? Dann würde ich dagegen halten, das der Urheber dieser Musik mehr als 70 Jahre tot ist, und damit sein Werk gemeinfrei. Urheberrechtlich ist nämlich das Werk selbst, also Komposition und Text geschützt, nicht die Interpretation dieses Chors.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Eigentlich sind die Regeln der GEMA schon eindeutig. Einfach mal dort genau nachlesen.

    Normalerweise muss man immer Tantiemen bezahlen, wenn die Musik nicht GEMA-frei ist.

  • MeMeMe
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Die Regeln sind klar und deutlich. "Freude schöner Götterfunken" an sich sollte gemeinfrei sein, aber die Aufführung selbst ist eben doch urheberrechtlich geschützt.

  • vor 8 Jahren

    Einspruch ist ein Versuch, aber es ist allgemein bekannt - dass man nicht einfach etwas für Privat ausgeben darf, wenn man es nicht selbst produziert hat.

    Es ist immer besser eine Einverständniserklärung einzuholen, da dies anscheinend nicht erfolgt ist, kann es teuer werden und Forderungen sind rechtens.

    Wünsche dir Glück und kommst so daraus!

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