Anonym
Beste Antwort
Nur wenn auch das "Untergeschoss" mit umgebaut wird.
Dann wird das zur "Eigenheimzulage".
Gnurpel
Jawohl. Doch dafür wird dann die Luxus und Vergnügungssteuer angehoben.
Gina ®
Wenn es doch der Allgemeinheit dient,warum nicht.Zur Not unter Werbungskosten eintragen.
Anonym
Wenn du darunter ein Zelt aufbauen kannst, dann vielleicht, ansonsten wird es schwierig.
Gruß
Franky
gcp
Nee, im Gegenteil, das ist ein Fall für die Luxussteuer...