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Anonym
Anonym fragte in Unterhaltung & MusikWitze & Rätsel · vor 1 Jahrzehnt

Kann man die Brustvergrößerung seiner Ehefrau als "Anbau für Eigenbedarf" steuerlich absetzen?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nur wenn auch das "Untergeschoss" mit umgebaut wird.

    Dann wird das zur "Eigenheimzulage".

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Luxus ist nicht Steuer absetzbar

    mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du darunter ein Zelt aufbauen kannst, dann vielleicht, ansonsten wird es schwierig.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es doch der Allgemeinheit dient,warum nicht.Zur Not unter Werbungskosten eintragen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man mehr "Holz vor der Hütten" möchte, ist man für die Bezahlung selbst verantwortlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Lohnanteil der Handwerkerrechnung ist absetzbar, die Materialkosten nicht

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Soviel ich weiß, kann man diese "Balkonvergrößerung" nicht steuerlich absetzen. Vielleicht unter außergewöhnliche "Belastungen".............gg

  • gcp
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nee, im Gegenteil, das ist ein Fall für die Luxussteuer...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jawohl. Doch dafür wird dann die Luxus und Vergnügungssteuer angehoben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich.

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