stefan1531
Beste Antwort
niemand, denn Streik ist "höhere Gewalt". Klingt paradox, ist aber so
Janni
Keiner zahlt Deinen Verlust, da Streik zur sogenannten Höheren Gewalt zählt und das Grundrecht jeden Bürgers ist. Du möchtest ja sicher auch nicht zur Kasse gebeten werden, nachdem Du gestreikt hast. Dies könnte im Extremfall dann dazu führen, dass die Freiheit zu streiken nur noch auf dem Papier bestünde, da sich die Streikenden die Streikfolgen nicht leisten können.
Es ist übrigens auch bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen üblich und rechtens, Schadensersatz für verpätete Lieferung aufgrund Höherer Gewalt auszuschlieÃen, während bei anderen Gründen z.B. Konventionalstrafen üblich sind!
Gnurpel
Keiner.
Meno K
Den Verlust wirst du dir wohl oder übel auf dem Rechtswege erstreiten müssen, falls die B:V:G nicht freiwillig auf Anfrage etwas rausrückt.
hexleinsandy
du
die bvg jedenfals nicht