Was können wir gegen diese Vermieter machen ?

Hallo wir wohnen seid okt 07 in unserer neuen Wohnung , kurz nach dem wir eingezogen sind fing es an unsere Vermieterin klingelte 10 mal am Tag um mit meinen Mann zu reden da er aber keine Zeit gehabt hat fragte ich sie was sie woll möchte darauf bekamm ich die ANtwort :,, Ihnen werde ich das Nicht sagen , mit ihnen rede ich erst gar nicht!´´

Da hab ich dann nur mal geschluckt und nicht´s darauf gesagt , dann ging es weiter ( wir haben 2 Kinder ) die Windeln stinken aus der Mülltonne bitte werfen sie sie in die Grünetonne ( bio ) da wir das nicht getan haben dürfen wir jetzt im Haus die Tonnen nicht mehr verwenden und müssen die im nachbar Haus nehmen!

Unsere Gartenmöbel dürfen wir nicht auf dem Balkon stehen haben das stört sie , wir dürfen in unseren Kellerraum keine Kisten stehen haben das stört sie !!

Dann kam unser Vermieter um uns mitzuteilen wenn wir nicht das machen was sie wollen kündigt er uns auf Eigenbedarf , da hab ich ihn eigentlich nur gesagt das er das mal machen soll (bis jetzt kam noch nichts ) !

Und jetzt fangen sie damit an die Türen im Haus so zu schmeissen das meine Kinder jedes mal wach werden , und seid 2 tagen machen sie jedes mal unser Namensschild an Klingel u Briefkassten ab!

Was können wir gegen diese Vermieter noch tun ??

Kann mir jemand helfen?

2008-03-16T01:26:35Z

Das ding ist wir sind zur zeit beide arbeitslos und bekommen nur harz 4 daher können wir leider nich so einfach wieder weg ziehen

Anonym2008-03-16T03:11:57Z

Beste Antwort

Klarer Fall von Mobbing. Klar wenn man arbeitslos ist ist es nicht so einfach eine Wohnung zu finden. Am Besten Ihr zahlt keine Miete mehr, dann werdet Ihr rausgeworfen und das öffentliche Amt muß Euch eine Wohnung zur Verfügung stellen.

Das Engelchen Lixa0772008-03-16T11:10:56Z

Tse, und warum hat sie Euch dann als Mieter genommen? So eine Schreckschraube.
Fassungslos bin.





Das Engelchen Lixa077

[gelöscht]2008-03-16T07:08:51Z

Ab zum Anwalt. Vorher Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

dwgaf2008-03-16T04:03:20Z

Ich empfehle euch eine Beratung durch den Rechtspfleger am für euch zuständigen Amts- oder Landgericht.

Der ist Jurist, die Beratung ist kostenlos.
Anrufen, Termin vereinbaren, Problem schildern.

Möglichkeiten einer Unterlassungsklage sowie Erwirken einer einstweiligen Verfügung durch den Rechtspfleger prüfen lassen.

Auf kurz oder lang wird wohl nur ein wohnungswechsel in Betracht kommen, auch wenn es bei eurer derzeitigen Lage nicht einfach sein wird. Vielleicht kann euch der Kinderschutzbeauftragte eurer Stadt oder Gemeinde weiterhelfen.

Viel Glück.

kiki-G2008-03-16T01:47:32Z

ich würde mich auch an einen anwalt wenden der sich mit mietrecht auskennt. wenn ihr das gemacht habt ( soweit ich weis muss das amt für solche fälle aufkommen?!) geht ihr zum amt und beantragt einen umzug, über kurz oder lang werdet ihr auf jeden fall umziehen müssen- schon wegen der kinder - sonst werden die noch ziel von der frustrierten vermieterin!
beim umzug erkundige dich vorher genau was du in der ausziehenden wohnung an renovierungskram machen musst! und ein schneller umzug ist klar billiger als ein umzug der erst kommt wenn ihr lange in der wohnung gewohnt habt!
außerdem soll die vermieterin dir bitte alles schriftlich geben, ansonsten kannst du dich da "leider" nicht daran halten weil es SO nicht im vertrag steht! ich würde mich sogar bei der polizei schlau machen ob du nicht eine einstweilige verfügung wegen belästigung bekommen kannst, schließlich kann die vermieterin alle ihre anliegen per brief bekannt geben - was ja für dich auch viel sinnvoller ist ( beweise )
ich wünsch dir starke nerven und durchhaltevermögen!

was deine klingelschilder angeht, würde ich mir sogar den spaß gönnen und einen bekannten bitten mal ein auf "spurensuche" zu machen, wenn du weist die tante kommt mal vorbei. was meinst was die für dicke augen macht wenn die sieht das da jemand "proffesinell" nach fingerabdrücken guckt ;-))))))
aber anzeigen wegen belästigung würde ich die auf jeden fall und ihr auch schriftlich ( einschreiben!!! ) untersagen mitteilungen persönlich an der haustür zu überbringen!

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